„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
11<br />
auch außerhalb dieser strafrecht1ichen <strong>Konfliktregelung</strong><br />
den Tat- und dami t Konf1iktbeteil igten kaum Möglichkeiten<br />
und Einrichtungen zur Verfügung stellt, bei denen sie<br />
ihre subjektiven Gerechtigkeitsvorstellungen, ihre Art der<br />
Konfliktwahrnehmung und ihre Bedürfnisse nach einer<br />
Konfliktaustragung und -regelung zum Ausdruck bringen<br />
können.<br />
Die ausgeprägte und gegenüber früheren Jahren erheblich<br />
gestiegene Anzeigehäufigkeit bei "Beleidigungen" - der Anlaö<br />
dieser Untersuchung - ist ein deutlicher Hinweis darauf, daß<br />
bei "Beleidigungen" die strafrechtliche und die soziale<br />
Relevanz dieser Taten offensichtlich zunehmend weniger<br />
deckungsgleich sind und zunehmend häufiger auseinanderfallen,<br />
daß die justitielle Behandlung dieser Konf1ikte ihrer<br />
tatsächlichen Bedeutung für die Betroffenen auch nicht<br />
annähernd gerecht wird und insoweit unzulänglich ist.<br />
Denn die Anzeigeerstattung von "Beleidigungen" bei der <strong>Polizei</strong><br />
läßt sich als eine Strategie der Konfliktaustragung verstehen,<br />
die den Betroffenen angesichts der "offiziellen<br />
Bagatellisierung" dieser Delikte <strong>durch</strong> Gesetzgebung und<br />
Rechtsprechung und des fast völ1 igen Fehlens alternativer,<br />
außerstrafrecht1 icher Möglichkeiten zur <strong>Konfliktregelung</strong> als<br />
nahezu einzige Strategie der "öffentlichen" Konf1iktaustragung<br />
zur Verfügung steht und von den Betroffenen dann gewählt wird,<br />
wenn sie andere Strategien der Konf1iktbewältigung, hier<br />
insbesondere die der Konf1iktVermeidung und -begrenzung(6),<br />
nicht (erfolgreich) einsetzen konnten. Die Frage ist nur, ob<br />
und wie erfolgreich diese Strategie sein kann, ob sie<br />
ausreicht, um die mit der "Beleidigung" verbundenen sozialen<br />
Konflikte zu lösen und die Konf1iktregelungs- und<br />
Befriedungsfunktionen des Strafrechts zu sichern.<br />
6) Hie etwa Normalisierungs- und Neutralisierungs-techniken,<br />
Bagatel1isierungen, Meidungsverhalten oder Resignation; vgl.<br />
dazu Hanak 1984 , Falke/Gessner 1982 und die Ausführungen in<br />
Kap.5).