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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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76<br />

Das Interesse der "Opfer" an einer Strafverfolgung<br />

ist groß, die Bereitschaft der "Täter" zur<br />

Entschuldigung dagegen gering.<br />

Diese Erkenntnisse und Feststellungen zu den tatsächlichen<br />

sozialen Profilen von "Beleidigungen", zu den sozialen<br />

Sachverhalten hinter den strafrecht1ichen Tatbeständen, legen<br />

eine Analyse ihrer Auswirkungen auf die Konfliktwahrnehmung und<br />

-austragung <strong>durch</strong> die Beteiligten und die Instanzen der<br />

Strafverfolgung nach den Ausmaß nahe(54), in dem es sich bei<br />

"Beleidigungen" entweder um<br />

- personenbezogene Konflikte handelt, bei denen sich<br />

die Beteiligten sehr gut kennen und sich regelmäßig<br />

begegnen — z.B. als Verwandte, Freunde oder Nachbarn<br />

- und schon länger Schwierigkeiten und Streit<br />

miteinander haben, was schließlich zur Anzeige der<br />

dabei geäußerten "Beleidigungen" führt oder um<br />

- rollenbezogene Konflikte handelt, bei denen sich die<br />

Betei1 igten nur als (Berufs)rollenträger begegnen -<br />

z.B. als Polizist-Bürger, Gastwirt-Gast, Verkäufer-<br />

Käufer -, und auch nur über<br />

(berufs)rollenspezifische (Verhaltens)erWartungen<br />

und Handlungsweisen in Streit geraten oder um<br />

- normbezogene Konf1i kte handelt, bei denen die<br />

Beteiligten als Normunterworfene - z.B. als<br />

Verkehrsteilnehmer - nur bei und mit einzelnen<br />

Handlungsweisen zusammentreffen und auch nur dieser<br />

Kontakt zu einer "Beleidigung" führt.<br />

Zur Verdeutlichung dieser heute vor allem zur Anzeige<br />

gebrachten "Beleidigungs"-Konf1iktsituationen werden diese im<br />

folgenden nach ihren wichtigsten Merkmalen beschrieben und mit<br />

Fallbeispielen belegt (vgl. dazu auch Tab.8).<br />

54) Wobei es zwischen diesen drei Konfliktsituationen kein<br />

klares "entweder - oder" gibt, sondern fließende Übergänge;<br />

vgl. dazu auch Falke/Gessner 1982,300.

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