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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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Beseitigung besser abschätzen und schon von daher<br />

mit ihnen besser umgehen und fertig werden zu<br />

können.<br />

Dem entspricht die Besetzung der Stellen mit<br />

vielseitig ausgebildeten Verwaltungsbeamten, die<br />

ggf. auch eine Weitervermittlung zu "Experten"<br />

und/oder anderen Institutionen und Instanzen der<br />

Gemeinde arrangieren können - und nicht mit<br />

(einseitig) juristischen und/oder therapeutischen<br />

Experten.<br />

"Vermi tt1ung":<br />

Wenn die Ratsuchenden es wünschen, führen die<br />

Beratungsstellen nicht nur Einze1gespräche , sondern<br />

auch gemeinsame (Vermittlungs)gespräche mit den<br />

Konfliktbeteiligten <strong>durch</strong>.<br />

Das Ziel dieser Vermittlungsgespräche ist die<br />

Bei legung des Konfliktes, wenn möglich auch die<br />

Versöhnung zwischen den Kontrahenten; die TeiInahme<br />

an ihnen ist freiwillig, das Erscheinen kann nicht<br />

erzwungen werden. Dem Gedanken einer "Vermittlung<br />

ohne Rechtsfolgen" entsprechend kann es weder zu<br />

Auflagen oder Bußen kommen, noch wird eine<br />

Niederschrift über das Vermittlungsgespräch<br />

gefertigt oder gar weitergeleitet.<br />

"Entlastung der Poli zei":<br />

Zu den mittel- und langfristig angestrebten Zielen<br />

der "Beratungsstellen", zu denen die Bürger ebenso<br />

"spontan", aber mit geringeren Rechtsfolgen kommen<br />

können wie zur <strong>Polizei</strong>, gehört auch die Absicht, im<br />

Laufe der Zeit die Lücke zu schließen, die <strong>durch</strong> den<br />

Fort- und Ausfal1 der traditionellen<br />

<strong>Konfliktregelung</strong>sinstanzen - Familie, Nachbarschaft<br />

u.a. - entstanden ist und da<strong>durch</strong> <strong>Polizei</strong> und Justiz<br />

als die derzeit noch einzigen Instanzen der<br />

Konf1iktregelung zu entlasten.

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