„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
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144<br />
5.3 Vermittlungsorientierte Konfliktaustragung als Alternative<br />
zur justizförmigen <strong>Konfliktregelung</strong><br />
Im Mittelpunkt der gegenwärtigen Diskussion von Alternativen<br />
zur strafrechtlichen <strong>Konfliktregelung</strong> stehen<br />
Mediations(=Vermittlungs)programme, die im gemeinschaftlichen<br />
bzw. nachbarschaft1ichen Bereich angesiedelt und begründet sind<br />
und das Konzept der "Versöhnung statt Strafe" verfolgen.<br />
Diese Programme I95> , bei denen auf einem Treffen zwischen<br />
"Täter" und "Opfer" unter der Beteiligung eines zumeist<br />
ehrenamtlichen Gerne inde-/Nachbarschaftsmitglieds als Vermittler<br />
der nur die Funktion eines Katalysators der autonomen<br />
Verhandlungen der Parteien haben soll - der Konflikt befriedet<br />
und möglichst auch eine Aussöhnung zwischen den Beteiligten<br />
erreicht werden soll (96), haben vor allem diese Zielsetzungen<br />
und Aufgabenstellungen:<br />
1. "Vermeidung der Verrechtlichung":<br />
Vermittlungsorientierte Maßnahmen wollen eine<br />
Verrecht1ichung des Konflikts verme iden und den<br />
Streitfall als Interessenkonflikt der Beteil igten<br />
behandeln - und damit als eine Konf1iktart, die urch<br />
Verhandeln und Kompromiß geregelt werden kann,<br />
solange beide Seiten etwas zu geben und zu nehmen<br />
haben,<br />
2. "Berücksichtigung der subjektiven<br />
Gerechtigkeitsvorstellungen":<br />
95) Zu den Zielen, Vorgehensweisen und Erfolgen der bislang vor<br />
allem in den U.S.A. <strong>durch</strong>geführten Mediation-Projekten vgl.<br />
Hanak 1980, Gottwald 1981, die Aufsätze von Janssen und Yantzi<br />
in Janssen/Kerner 1985 und Bussmann 1986.<br />
96) Im Unterschied zu diesen Zielen der Medi ati onsprogramme<br />
steht bei den Wiedergutmachungs(Restitutions)Programmen die<br />
(materielle) Schadenswiedergutmachung im engeren Sinne im<br />
Mittelpunkt (Bussmann 1986,152).