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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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144<br />

5.3 Vermittlungsorientierte Konfliktaustragung als Alternative<br />

zur justizförmigen <strong>Konfliktregelung</strong><br />

Im Mittelpunkt der gegenwärtigen Diskussion von Alternativen<br />

zur strafrechtlichen <strong>Konfliktregelung</strong> stehen<br />

Mediations(=Vermittlungs)programme, die im gemeinschaftlichen<br />

bzw. nachbarschaft1ichen Bereich angesiedelt und begründet sind<br />

und das Konzept der "Versöhnung statt Strafe" verfolgen.<br />

Diese Programme I95> , bei denen auf einem Treffen zwischen<br />

"Täter" und "Opfer" unter der Beteiligung eines zumeist<br />

ehrenamtlichen Gerne inde-/Nachbarschaftsmitglieds als Vermittler<br />

der nur die Funktion eines Katalysators der autonomen<br />

Verhandlungen der Parteien haben soll - der Konflikt befriedet<br />

und möglichst auch eine Aussöhnung zwischen den Beteiligten<br />

erreicht werden soll (96), haben vor allem diese Zielsetzungen<br />

und Aufgabenstellungen:<br />

1. "Vermeidung der Verrechtlichung":<br />

Vermittlungsorientierte Maßnahmen wollen eine<br />

Verrecht1ichung des Konflikts verme iden und den<br />

Streitfall als Interessenkonflikt der Beteil igten<br />

behandeln - und damit als eine Konf1iktart, die urch<br />

Verhandeln und Kompromiß geregelt werden kann,<br />

solange beide Seiten etwas zu geben und zu nehmen<br />

haben,<br />

2. "Berücksichtigung der subjektiven<br />

Gerechtigkeitsvorstellungen":<br />

95) Zu den Zielen, Vorgehensweisen und Erfolgen der bislang vor<br />

allem in den U.S.A. <strong>durch</strong>geführten Mediation-Projekten vgl.<br />

Hanak 1980, Gottwald 1981, die Aufsätze von Janssen und Yantzi<br />

in Janssen/Kerner 1985 und Bussmann 1986.<br />

96) Im Unterschied zu diesen Zielen der Medi ati onsprogramme<br />

steht bei den Wiedergutmachungs(Restitutions)Programmen die<br />

(materielle) Schadenswiedergutmachung im engeren Sinne im<br />

Mittelpunkt (Bussmann 1986,152).

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