„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
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und effizient als die traditionellen (strafrecht1ichen)<br />
Reaktionskonzepte.<br />
Für die den - hochgespannten - Erwartungen nicht immer ganz<br />
gerecht werdende Realitat der Vermittlungsprogramme sind vor<br />
allem fünf Faktoren ursächlich:<br />
1. "Bearbeitung nicht geeigneter Konflikte":<br />
Die Vermittlungs-Programme haben sich nicht auf die<br />
Bearbeitung der Konflikte beschränkt, für die sie<br />
besonders geeignet erseheinen, sondern haben "al1 es<br />
übernommen, was kommt" - und da<strong>durch</strong> häufig entweder<br />
das "Hilfebedürfnis" des "Opfers" überschätzt oder<br />
sein "Strafbedürfnis" unterschätzt: Wenn Konflikte,<br />
bei denen das "Opfer" eigentlich nur einen Rat<br />
möchte, vermittlungsorientiert geregelt werden oder<br />
auch dort "vermittelt" wird, wo eine<br />
strafrechtliche, justizförmige Regelung naheliegt,<br />
wei1 sich "Täter" und "Opfer" nicht kennen bzw.<br />
keine erhaltenswerte Beziehung zwischen ihnen<br />
besteht, weil ihre sozialen Positionen und<br />
Möglichkeiten sehr ungleich sind und/oder weil sie<br />
ein hohes "Rechtsbewußtsein" haben und in erster<br />
Linie an der Durchsetzung einer Rechtsnorm<br />
interessiert sind.<br />
2. "Unmöglichkeit der kausalen <strong>Konfliktregelung</strong>":<br />
Der Anspruch, eine kausale und präventive<br />
Konf1i ktregelung zu erreichen, kann auch von den<br />
vermittlungsorientierten<br />
<strong>Konfliktregelung</strong>en<br />
allenfalls dann eingelöst werden, wenn diese<br />
"tieferen", "wahren" Ursachen relativ nah unter der<br />
Oberfläche der Konf1ikte 1 legen, nicht aber dann,<br />
wenn diese Ursachen sozialen Ursprungs sind (z.B.<br />
schlechte Wohnverhältnisse, Arbeitslosigkeit) oder<br />
in jahrelangen, gewohnheitsmäßigen Verhaltenswei sen<br />
wurzeln (Hanak 1980,35).<br />
3. "Professionalisierung":