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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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147<br />

und effizient als die traditionellen (strafrecht1ichen)<br />

Reaktionskonzepte.<br />

Für die den - hochgespannten - Erwartungen nicht immer ganz<br />

gerecht werdende Realitat der Vermittlungsprogramme sind vor<br />

allem fünf Faktoren ursächlich:<br />

1. "Bearbeitung nicht geeigneter Konflikte":<br />

Die Vermittlungs-Programme haben sich nicht auf die<br />

Bearbeitung der Konflikte beschränkt, für die sie<br />

besonders geeignet erseheinen, sondern haben "al1 es<br />

übernommen, was kommt" - und da<strong>durch</strong> häufig entweder<br />

das "Hilfebedürfnis" des "Opfers" überschätzt oder<br />

sein "Strafbedürfnis" unterschätzt: Wenn Konflikte,<br />

bei denen das "Opfer" eigentlich nur einen Rat<br />

möchte, vermittlungsorientiert geregelt werden oder<br />

auch dort "vermittelt" wird, wo eine<br />

strafrechtliche, justizförmige Regelung naheliegt,<br />

wei1 sich "Täter" und "Opfer" nicht kennen bzw.<br />

keine erhaltenswerte Beziehung zwischen ihnen<br />

besteht, weil ihre sozialen Positionen und<br />

Möglichkeiten sehr ungleich sind und/oder weil sie<br />

ein hohes "Rechtsbewußtsein" haben und in erster<br />

Linie an der Durchsetzung einer Rechtsnorm<br />

interessiert sind.<br />

2. "Unmöglichkeit der kausalen <strong>Konfliktregelung</strong>":<br />

Der Anspruch, eine kausale und präventive<br />

Konf1i ktregelung zu erreichen, kann auch von den<br />

vermittlungsorientierten<br />

<strong>Konfliktregelung</strong>en<br />

allenfalls dann eingelöst werden, wenn diese<br />

"tieferen", "wahren" Ursachen relativ nah unter der<br />

Oberfläche der Konf1ikte 1 legen, nicht aber dann,<br />

wenn diese Ursachen sozialen Ursprungs sind (z.B.<br />

schlechte Wohnverhältnisse, Arbeitslosigkeit) oder<br />

in jahrelangen, gewohnheitsmäßigen Verhaltenswei sen<br />

wurzeln (Hanak 1980,35).<br />

3. "Professionalisierung":

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