„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
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103<br />
Bezogen auf die 375 Vorgänge, die bereits von der<br />
Staatsanwaltschaft und/oder vom Gericht abschließend erledigt<br />
worden waren(64), wurden (vgl. dazu auch Tab.13):<br />
88*/. (332) der Vorgänge von der Staatsanwaltschaft<br />
eingestellt, davon<br />
gut die Hälfte - 517. < 170) der Vorgänge gem.<br />
%% 374,376 StPO unter Verweis auf den<br />
Privatklageweg ("selbst wenn das<br />
Ermittlungsergebnis eine Anklageerhebung<br />
rechtfertigen würde, ist ein öffentliches<br />
Interesse daran zu verneinen") -,<br />
weitere 45'/. (148) der Vorgänge gem. ü 170<br />
Abs.2 StPO ("selbst wenn ein öffentliches<br />
Interesse an einer Verfolgung bestehen sollte,<br />
erbrachten die Ermittlungen keinen genügenden<br />
Anlaß zur Klageerhebung") und nur<br />
- 12 V. (43) der Vorgänge von den Ger i chten verurteilt,<br />
zu 86Z <strong>durch</strong> einen Strafbefehl oder eine Geldstrafe;<br />
in keinem Fall kam es zu Einstellungen oder<br />
64) Von den 463 Vorgängen (vgl. dazu auch Tab.13) waren zum<br />
Zeitpunkt der Auswertung 375 oder &l'Ä bereits abschließend von<br />
der Justiz erledigt worden; 88 Verfahren waren entweder noch<br />
bei der Staatsanwaltschaft (33 Verfahren) oder beim Gericht (55<br />
Verfahren) anhängig.<br />
Da die justitiellen Erledigungen der Ermittlungsverfahren den<br />
polizeilichen Unterlagen nur ausnahmsweise zu entnehmen waren,<br />
wurden sie für dieses Projekt von Beamten der PD Erding bei .der<br />
Staatsanwaltschaft beim LG München II erhoben.