„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
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Im Interesse der Erhaltung bzw. Verbesserung des sozialen<br />
Friedens wie des Rechtsfriedens - die <strong>durch</strong> das sogenannte<br />
"Bagatellunrecht" regelmäßig mehr beeinträchtigt werden als<br />
<strong>durch</strong> "schwere Straftaten", da nur dieses Unrecht so häufig<br />
vorkommt, daß es jeden Bürger (be)treffen kann und eine<br />
Gewöhnung daran keinesfalls immer (und eben auch hier nicht)<br />
der Fall ist (vgl. dazu auch Schauf 1983,27f.) - muß deshalb<br />
gefragt werden , ob und wie die "Beleidigungs'"-Konf 1 ikte <strong>durch</strong><br />
die beteiligten Personen und Instanzen besser gehandhabt und<br />
verarbeitet werden können.<br />
Dem konfliktzentrierten Ansatz dieser Untersuchung folgend wird<br />
dabei insbesondere danach gefragt, ob und in welchem Ausmaß die<br />
quantitativen und qualitativen Merkmale der Konfliktsituation<br />
"Beleidigung" bestimmte Formen der strafrechtlichen/<br />
gerichtlichen bzw. der außerstrafrecht 1ichen/außergerichtlichen<br />
Konf1iktaustragung und Konf1iktregelung nahelegen bzw.<br />
begrenzen.<br />
Damit greifen wir die im Untersuchungsansatz aufgestellte<br />
Annahme wieder auf, derzufolge dem festgestellten<br />
"Pluralismus", der aufgezeigten Vielfalt an unterschiedlichen<br />
"Beleidigungs"-Konflikten, auch unterschiedliche Konf1iktaustragungswünsche<br />
und -bedürfnisse der Konfliktbeteiligten<br />
etwa nach<br />
"bloßer" Beratung und/oder<br />
- Hilfe und Unterstützung und/oder<br />
Vermittlung und/oder<br />
Versöhnung oder<br />
Bestrafung des "Täters"<br />
entsprechen, auf die auch mit einem "Plural Ismus", einem<br />
vielfältigen, zumindest aber "mehrgleisigen" Angebot an<br />
Konf1iktverarbeitungs- und Konflikterledigungsmöglichkeiten<br />
reagiert werden sollte.<br />
Um aufzuzeigen, welche - bereits vorhandenen oder auch neu zu<br />
schaffenden - strafrechtlichen und außerstrafrechtlichen