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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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Im Interesse der Erhaltung bzw. Verbesserung des sozialen<br />

Friedens wie des Rechtsfriedens - die <strong>durch</strong> das sogenannte<br />

"Bagatellunrecht" regelmäßig mehr beeinträchtigt werden als<br />

<strong>durch</strong> "schwere Straftaten", da nur dieses Unrecht so häufig<br />

vorkommt, daß es jeden Bürger (be)treffen kann und eine<br />

Gewöhnung daran keinesfalls immer (und eben auch hier nicht)<br />

der Fall ist (vgl. dazu auch Schauf 1983,27f.) - muß deshalb<br />

gefragt werden , ob und wie die "Beleidigungs'"-Konf 1 ikte <strong>durch</strong><br />

die beteiligten Personen und Instanzen besser gehandhabt und<br />

verarbeitet werden können.<br />

Dem konfliktzentrierten Ansatz dieser Untersuchung folgend wird<br />

dabei insbesondere danach gefragt, ob und in welchem Ausmaß die<br />

quantitativen und qualitativen Merkmale der Konfliktsituation<br />

"Beleidigung" bestimmte Formen der strafrechtlichen/<br />

gerichtlichen bzw. der außerstrafrecht 1ichen/außergerichtlichen<br />

Konf1iktaustragung und Konf1iktregelung nahelegen bzw.<br />

begrenzen.<br />

Damit greifen wir die im Untersuchungsansatz aufgestellte<br />

Annahme wieder auf, derzufolge dem festgestellten<br />

"Pluralismus", der aufgezeigten Vielfalt an unterschiedlichen<br />

"Beleidigungs"-Konflikten, auch unterschiedliche Konf1iktaustragungswünsche<br />

und -bedürfnisse der Konfliktbeteiligten<br />

etwa nach<br />

"bloßer" Beratung und/oder<br />

- Hilfe und Unterstützung und/oder<br />

Vermittlung und/oder<br />

Versöhnung oder<br />

Bestrafung des "Täters"<br />

entsprechen, auf die auch mit einem "Plural Ismus", einem<br />

vielfältigen, zumindest aber "mehrgleisigen" Angebot an<br />

Konf1iktverarbeitungs- und Konflikterledigungsmöglichkeiten<br />

reagiert werden sollte.<br />

Um aufzuzeigen, welche - bereits vorhandenen oder auch neu zu<br />

schaffenden - strafrechtlichen und außerstrafrechtlichen

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