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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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79<br />

Ermittlungsergebnis:"Es konnte nicht geklärt werden, wer von<br />

den Obengenannten eigentlich der Schuldige ist."<br />

Justitielle Erledigung: Einstellung gem. §§ 374,376 StPO.<br />

3.4.2 Personenbezogene Konf1iktsituationen: "Beleidigungen"<br />

zwischen Nachbarn<br />

"Beleidigungen" in nachbarlichen Beziehungen haben mit 109<br />

Vorgängen (24X) nach den "Beleidigungen" unter Fremden den<br />

zweitgrößten Anteil an den angezeigten<br />

"Beleidigungen".<br />

Die ihnen zugrundeliegenden Konflikte sind ebenfalls deutlich<br />

personenbezogen und dauerhaft, wenn auch nicht mehr in so<br />

ausgeprägtem Maße wie bei den "familiären" Sozialbeziehungen.<br />

Denn für sie ist kennzeichnend:<br />

Ihre Ursachen liegen nur mehr zu 73'/ in<br />

personenbezogenen Konflikten und<br />

Auseinandersetzungen,<br />

- bestehen dabei allerdings ebenfalls zu 86"/ bereits<br />

seit längerer Zeit.<br />

Sie ereignen sich noch zu 62X im privaten Raum und<br />

- mit 607. etwas häufiger vor Dritten.<br />

Es handelt sich hier mit 70X am häufigsten von allen<br />

"Beleidigungs"-Konflikten um "reine Beleidigungen"<br />

ohne weitere, konkurrierende Delikte,<br />

die nur zu 15X auch tätlich begangen werden.<br />

Die Art der Tatbeteiligung ist nur mehr zu 70X<br />

eindeutig und<br />

entsprechend häufig und auch am häufigsten von allen<br />

"Beleidigungs"-Konflikten, nämlich<br />

zu Gegenanzeigen.<br />

zu 30X, kommt es

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