„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
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Ermittlungsergebnis:"Es konnte nicht geklärt werden, wer von<br />
den Obengenannten eigentlich der Schuldige ist."<br />
Justitielle Erledigung: Einstellung gem. §§ 374,376 StPO.<br />
3.4.2 Personenbezogene Konf1iktsituationen: "Beleidigungen"<br />
zwischen Nachbarn<br />
"Beleidigungen" in nachbarlichen Beziehungen haben mit 109<br />
Vorgängen (24X) nach den "Beleidigungen" unter Fremden den<br />
zweitgrößten Anteil an den angezeigten<br />
"Beleidigungen".<br />
Die ihnen zugrundeliegenden Konflikte sind ebenfalls deutlich<br />
personenbezogen und dauerhaft, wenn auch nicht mehr in so<br />
ausgeprägtem Maße wie bei den "familiären" Sozialbeziehungen.<br />
Denn für sie ist kennzeichnend:<br />
Ihre Ursachen liegen nur mehr zu 73'/ in<br />
personenbezogenen Konflikten und<br />
Auseinandersetzungen,<br />
- bestehen dabei allerdings ebenfalls zu 86"/ bereits<br />
seit längerer Zeit.<br />
Sie ereignen sich noch zu 62X im privaten Raum und<br />
- mit 607. etwas häufiger vor Dritten.<br />
Es handelt sich hier mit 70X am häufigsten von allen<br />
"Beleidigungs"-Konflikten um "reine Beleidigungen"<br />
ohne weitere, konkurrierende Delikte,<br />
die nur zu 15X auch tätlich begangen werden.<br />
Die Art der Tatbeteiligung ist nur mehr zu 70X<br />
eindeutig und<br />
entsprechend häufig und auch am häufigsten von allen<br />
"Beleidigungs"-Konflikten, nämlich<br />
zu Gegenanzeigen.<br />
zu 30X, kommt es