„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
133<br />
allem von Kriminalsoziologen vertretenen "abolitionistischen<br />
Perspektive"(85)<br />
- die Notwendi gkeit staatlicher Gewalt bei der<br />
Regelung krimineller Konf1ikte in Frage,<br />
weist auf die negativen Effekte hin, die die<br />
gegenwärtige Strafrechtspflege für Opfer, Täter und<br />
die Gesellschaft insgesamt hat,<br />
- macht Vorschläge für andere als die herkömmlichen<br />
Formen der Konfliktverarbeitung und Streitschlichtung<br />
und<br />
lenkt den Blick dabei vor allem auf individuelle und<br />
gesellschaftliche Möglichkeiten, mit sozial<br />
problematischem Verhalten anders als nur mit dessen<br />
Bestrafung umzugehen, die aus strafrecht1 icher<br />
Perspektive entweder nicht wahrgenommen oder<br />
unterschätzt werden (de Haan 1986,259).<br />
Der Abolitionismus, aber insbesondere und noch mehr sei n<br />
"Gegenstück" in der kriminalpolitischen Diskussion, die<br />
"neoklassizistische Perspektive" - die die Rückkehr des<br />
Strafrechts zu rein repressiven Reaktionen fordert, die sich<br />
85f Die hier wiedergegebene theoretische Perspektive des<br />
"Abolitionismus" sollte nicht mit dem Aboli tionismus<br />
ameri kanischer Prägung (aboli tion = Besei tigung der Sklaverei)als<br />
einer poli tischen Strategie und sozialen Bewegung gleichgesetzt<br />
werden: "Die amerikanischen Abolitionisten betrachten den Kampf<br />
um die Abschaffung von Gefängnissen als ihre historische<br />
Aufgabe, als die Fortsetzung des Kampfes um die Abschaffung der<br />
Sklaverei ... Inhaftierung wird dabei als neue Form der<br />
Versklavung betrachtet .. Kriminalität wird als das Produkt<br />
einer ungerechten Sozialordnung gesehen. Strafrechtliche<br />
Kriminalitätsbekämpfung löse die Probleme nicht, führe vielmehr<br />
zur Verschärfung von Konflikten ... Versöhnung, nicht Strafe<br />
wäre die adäquate Reaktion. Es wird eine Minimierung<br />
staatlicher Eingriffsmöglichkeiten im Privatbereich und eine<br />
Maximierung der öffentlichen Fürsorge und Dienstleistung<br />
gefordert ..."(de Haan 1986,256f.).<br />
Vgl. zur "abolitionistischen Perspektive" auch das<br />
Schwerpunktheft Nr.1/1983 des KrimJ ; Scheerer 1984; Smaus<br />
1986.