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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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Staatsanwalt bei allen Verfahren, die ein Vergehen zum<br />

Gegenstand haben, dem Verletzten, der die Strafanzeige<br />

erstattet hat, auferlegen kann, vor einer Vergleichsbehörde ein<br />

Sühneverfahren <strong>durch</strong>zuführen, wenn dies geeignet ist, die<br />

Rücknahme des Strafantrags zu bewirken oder das öffentliche<br />

Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. War das<br />

Sühneverfahren erfolgreich, so stellt die Staatsanwaltschaft<br />

das Verfahren ein.<br />

Entschiedene Befürwortung findet das Sühneverfahren und der<br />

Schiedsmann auch in Nordrhein-Westfalen; ihren Ausdruck findet<br />

diese Befürwortung nicht zuletzt in der Ausweitung der<br />

Befugnisse des Schiedsmannes auf Zivilrecht!iche<br />

Angelegenheiten.<br />

Uns veranlassen allerdings die Tatsachen, daß solche auch aus<br />

unserer Sicht <strong>durch</strong>aus sinnvollen und machbaren Vorschläge für<br />

die Ausweitung und Aufwertung der Sühneversuche und der<br />

Vergleichbehörden nun schon seit über zehn Jahren folgenlos<br />

diskutiert werden und daß auch solche "neuen"<br />

Vergleichsbehörden justizabhängig - und damit rechtsformig -<br />

sind und bleiben, zu unserem Vorschlag der Einrichtung von<br />

öffentlichen "Beratungsstellen", die gegebenenfalls auch an die<br />

Stelle der Vergleichsbehörden treten könnten.<br />

5.5.2.2 Vorschlag: Einrichtung öffentlicher<br />

"Beratungsstellen" bei den Gemeinden<br />

Zusätzlich zur Erweiterung der Kompetenzen der <strong>Polizei</strong> bei der<br />

<strong>Konfliktregelung</strong> schlagen wir die Einrichtung von öffentlichen<br />

"Beratungsstellen" bei allen größeren Gemeinden (Kreisfreie<br />

Städte, Kreisstädte u.a.) <strong>Bayern</strong>s vor und damit die Schaffung<br />

einer beratungs- und vermittiungsorientierten, justizunabhängigen<br />

Institution, bei der sich<br />

alle Bürger, also nicht nur die einkommensschwachen,<br />

unabhängig von einer Strafanzeige oder der<br />

Einreichung der Privatklage,<br />

bei allen Alltagskonflikten und -problemen,<br />

allein oder mit den jeweiligen "Kontrahenten",<br />

von Verwaltungsbeamten

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