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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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1.2 Ansatz und Fragestellung der Untersuchung<br />

Am Beispie) der AI 1tagskriminalitat "Beleidigungen" lassen sich<br />

die Bedingungen, Grenzen und Auswirkungen der strafrechtlichen<br />

<strong>Konfliktregelung</strong>, und hier insbesondere die Konsequenzen, die<br />

sich dafür aus der fast völligen Ausschaltung des Opfers und<br />

seiner Belange aus dem Strafverfahren ergeben, besonders gut<br />

aufzeigen.<br />

Denn der Widerspruch, der nicht selten gerade bei diesen<br />

AI 1tagskonf1ikten(3) im sozialen Nahraum zwischen ihrer<br />

geringen strafrechtlichen Relevanz, ihrer extrem geringen<br />

Verurteilungswahrscheinlichkeit und dem oft sehr erheblichen<br />

<strong>Konfliktregelung</strong>s(Straf?)bedürfnis der Betroffenen besteht(4t -<br />

insbesondere und nicht zuletzt zu erkennen an der großen<br />

Anzeigehäufigkeit von "Beleidigungen" ~, kann eine seiner<br />

Ursachen in der unbefriedigenden und unzulänglichen<br />

strafrechtlichen Behandlung und Regelung dieser Konflikte<br />

haben.<br />

3) "Alltägliche Vorkommnisse" nennt sie bereits der Gesetzgeber<br />

von 1924 bei der Aufnahme der Privatklage in die<br />

Strafprozeßordnung.<br />

4) Vgl. dazu die entsprechenden Untersuchungsergebnisse bei<br />

Hanak 1984.

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