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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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jedoch um<br />

110<br />

40% zurück: 1983 sind nur mehr 1,27. der von den<br />

Amtsgerichten <strong>Bayern</strong>s erledigten Strafsachen Privatklagen.<br />

Nach von Schacky (1975,332), die sich bei ihrer Untersuchung<br />

zum Privatklageverfahren ebenfalls auf bayerische Daten<br />

bezieht, endeten 1960 noch 24% der 7.893 Privatklägeverfahren<br />

vor bayerischen Amtsgerichten in der Hauptverhandlung mit einem<br />

Vergleich und 13% mit einem Urteil; 1973 dagegen nur mehr 17X<br />

der jetzt nur noch 3.984 Privatklagen mit einem Vergleich und<br />

8'/. mit einem Urteil - der weitaus größte Tei 1 (1973 74'/.) der<br />

eingereichten Privatklagen wurde vor der Hauptverhandlung<br />

entweder <strong>durch</strong> das Gericht abgelehnt oder zurückgewiesen oder<br />

vom Privatkläger zurückgenommen bzw. fallengelassen.<br />

Es wäre allerdings ein Fehlschluß, von der Zahl der<br />

Privatklagen insgesamt oder von den niedrigen<br />

Verurteilungsquoten bei Privatklageverfahren auf eine gütliche<br />

Einigung und eine echte Beilegung des Konfliktes bei den nicht<br />

eingereichten bzw. ohne Urteil erledigten Privatklagedelikten<br />

zu schließen - wie es Rechtsprechung und juristisches<br />

Schrifttum allerdings nicht selten tun: Wenn sie in den<br />

aufgrund ihres eigenen Verhaltens! - geringer gewordenen Zahlen<br />

von Offizial- und Privatklageverfahren eine nachträgliche<br />

Bestätigung der Meinung des Gesetzgebers von 1924 sehen, daß es<br />

sich bei "Beleidigungen" nur um "alltägliche Vorkommnisse"<br />

handle, die selbst für die Beteiligten eine in der Regel "viel<br />

zu geringe Bedeutung" hätten, "als daß ein rechtliches oder<br />

sittliches Bedürfnis vorläge, stets eine Bestrafung<br />

herbeizuführen" ts.o. Kap.4.1) - und damit Ursache und Wirkung<br />

verwechseln.<br />

Denn ganz das Gegenteil trifft zu: Ursache der seltenen<br />

Einreichungen und Verurteilungen dürfte die "eher dilatorische<br />

und unwillige Behandlung der Privatklagen <strong>durch</strong> die Gerichte<br />

(sein) ... die den Weg <strong>durch</strong> die Instanzen für den Privatkläger<br />

zu einem Leidensweg machen kann" (Rieß 1984,Rdn.23) - und die<br />

<strong>durch</strong>aus keine Erscheinung der jüngeren oder etwa jüngsten Zeit<br />

ist.<br />

Denn schon von Lippa (1965,106 ff.) kommt aufgrund seiner<br />

empirischen Befunde zur "Beleidigungs"-Kriminalitat zu<br />

folgender Wertung: "Auch im Untersuchungsbezirk begegneten<br />

viele Richter dem Privatklageverfahren mit Abneigung. Sie

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