„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
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jedoch um<br />
110<br />
40% zurück: 1983 sind nur mehr 1,27. der von den<br />
Amtsgerichten <strong>Bayern</strong>s erledigten Strafsachen Privatklagen.<br />
Nach von Schacky (1975,332), die sich bei ihrer Untersuchung<br />
zum Privatklageverfahren ebenfalls auf bayerische Daten<br />
bezieht, endeten 1960 noch 24% der 7.893 Privatklägeverfahren<br />
vor bayerischen Amtsgerichten in der Hauptverhandlung mit einem<br />
Vergleich und 13% mit einem Urteil; 1973 dagegen nur mehr 17X<br />
der jetzt nur noch 3.984 Privatklagen mit einem Vergleich und<br />
8'/. mit einem Urteil - der weitaus größte Tei 1 (1973 74'/.) der<br />
eingereichten Privatklagen wurde vor der Hauptverhandlung<br />
entweder <strong>durch</strong> das Gericht abgelehnt oder zurückgewiesen oder<br />
vom Privatkläger zurückgenommen bzw. fallengelassen.<br />
Es wäre allerdings ein Fehlschluß, von der Zahl der<br />
Privatklagen insgesamt oder von den niedrigen<br />
Verurteilungsquoten bei Privatklageverfahren auf eine gütliche<br />
Einigung und eine echte Beilegung des Konfliktes bei den nicht<br />
eingereichten bzw. ohne Urteil erledigten Privatklagedelikten<br />
zu schließen - wie es Rechtsprechung und juristisches<br />
Schrifttum allerdings nicht selten tun: Wenn sie in den<br />
aufgrund ihres eigenen Verhaltens! - geringer gewordenen Zahlen<br />
von Offizial- und Privatklageverfahren eine nachträgliche<br />
Bestätigung der Meinung des Gesetzgebers von 1924 sehen, daß es<br />
sich bei "Beleidigungen" nur um "alltägliche Vorkommnisse"<br />
handle, die selbst für die Beteiligten eine in der Regel "viel<br />
zu geringe Bedeutung" hätten, "als daß ein rechtliches oder<br />
sittliches Bedürfnis vorläge, stets eine Bestrafung<br />
herbeizuführen" ts.o. Kap.4.1) - und damit Ursache und Wirkung<br />
verwechseln.<br />
Denn ganz das Gegenteil trifft zu: Ursache der seltenen<br />
Einreichungen und Verurteilungen dürfte die "eher dilatorische<br />
und unwillige Behandlung der Privatklagen <strong>durch</strong> die Gerichte<br />
(sein) ... die den Weg <strong>durch</strong> die Instanzen für den Privatkläger<br />
zu einem Leidensweg machen kann" (Rieß 1984,Rdn.23) - und die<br />
<strong>durch</strong>aus keine Erscheinung der jüngeren oder etwa jüngsten Zeit<br />
ist.<br />
Denn schon von Lippa (1965,106 ff.) kommt aufgrund seiner<br />
empirischen Befunde zur "Beleidigungs"-Kriminalitat zu<br />
folgender Wertung: "Auch im Untersuchungsbezirk begegneten<br />
viele Richter dem Privatklageverfahren mit Abneigung. Sie