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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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4. Die strafrecht1iche Relevanz der "Beleidigungs"-Konfllkte:<br />

Recht1iche Grundlagen, justitielle Er]edigung und<br />

polizeiliche Behandlung<br />

In deutlichem<br />

und auffallendem Gegensatz zur sozialen Relevanz<br />

von "Beleidigungen", zu der Bedeutung, die "Be1eidigungs"-<br />

Konflikte für die von ihnen Betroffenen haben, steht die<br />

Bewertung und Behandlung der "Beleidigungen" <strong>durch</strong><br />

Gesetzgebung, juristisches Schrifttum, Rechtsprechung und<br />

Strafverfolgung, die sich als "offizielle Bagatellisierung"<br />

dieses Deliktsbereiches beschreiben läßt.<br />

Diese "offizielle Bagatellisierung" zeigt sich:<br />

1. In der gesetzlichen Definition der "Beleidigungen"<br />

als Antrags- und Privatklagedelikte, <strong>durch</strong> die der<br />

staatliche Strafanspruch - und damit auch das Ausmaß<br />

staatlicher/strafrechtlicher<br />

grundsätzlich zurückgenommen wird.<br />

Konf1ikt-regelung<br />

2. Im Handeln der Strafverfolgungsinstanzen,<br />

insbesondere in den Erledigungspraktiken von<br />

Statsanwaltschaften und Gerichten, <strong>durch</strong> die nicht<br />

nur im Offizia1 verfahren, sondern auch im<br />

Privatklageverfahren die<br />

Aussichten des Verletzten,<br />

zu einem Verfahren oder gar zu einer Verurteilung<br />

des Beschuldigten zu gelangen, außerordentlich<br />

geri ng geworden sind.<br />

3. In der für die Rechtswirklichkeit auch für<br />

"Beleidigungen" festzustellenden - und hier <strong>durch</strong>aus<br />

entgegen den prinzipiell vorgesehenen rechtlichen<br />

Möglichkeiten - fast völligen Ausschaltung des<br />

Opfers aus dem (Straf)Verfahren, <strong>durch</strong> die das Opfer<br />

dann auch bei diesen Delikten tatsächlich kaum<br />

Einfluß- und Mitwirkungsrechte hat.<br />

4. Durch diese Entwicklung hat gleichzeitig auch der<br />

Gedanke der Aussöhnung zwischen den an einer<br />

"Beleidigung" Beteiligten keine Förderung erfahren.

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