„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
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107<br />
29X sind noch im Geschäftsgang, dabei zu 90X beim<br />
Gericht, sondern auch am<br />
häufigsten verurteilt<br />
— 58'/. der bereits erledigten Verfahren enden mit<br />
einer Verurteilung, darunter 1 Freiheitsstrafe<br />
und<br />
am seltensten eingestellt<br />
— 42'/. der Vorgänge werden ei ngestel 11, zumeist ,<br />
nämlich zu 60'/., gem. § 170 Abs.2.<br />
Entgegen manchen Eindrücken, die man z.B. aus der Darstellung<br />
in den Medien gewinnen könnte, werden von den rollen- bzw.<br />
normbezogenen Konflikten dagegen die zahlreichen<br />
"Beleidigungen" nicht über<strong>durch</strong>schnittlich häufig verurteilt,<br />
die in Zusammenhang mit "Verkehrsbehinderungen" begangen worden<br />
sind - eher trifft das Gegenteil zu.<br />
Denn die 102 "Verkehrsbehinderungen" werden<br />
<strong>durch</strong>schnittlich lang bearbeitet - 21X sind zum<br />
Zeitpunkt der Auswertung noch im Geschäftsgang,<br />
gleichermaßen bei Staatsanwaltschaft und Gericht und<br />
mit 94X der 81 bereits erledigten Vorgänge sogar<br />
über<strong>durch</strong>schnittlich häufig eingestellt, dabei zu<br />
A9'/. gem. §§ 374 ( 376 StPO und<br />
mit 6X unter<strong>durch</strong>schnitlich häufig verurteilt und zwar<br />
ausschließlich zu Geldstrafen.<br />
Nach diesen Ergebnissen wird die schon generell festzustellende<br />
Zurückhaltung der Justiz gegenüber einer Anklage und<br />
Verurteilung von "Beleidigungen" dann besonders ausgeprägt,<br />
wenn es sich um die beiden quantitativ häufigsten Konfliktarten<br />
handelt, nämlich entweder um personenbezogene Konflikte