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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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57<br />

"Täter" mit 13% (bei <strong>Polizei</strong>beamten als<br />

anzeigeerstattenden "Opfern" sogar mit 1654)<br />

über<strong>durch</strong>schnittlich häufig.<br />

3.1.6 Die Bedeutung der Vor(strafen)belastung der<br />

"Täter"<br />

Nur bei 127 Vorgängen (31'/.) sind die Tatverdächtigen bereits<br />

vorher schon ein- oder mehrmals mit Straftaten in Erscheinung<br />

getreten - und gelten damit bereits als "vorbelastet" und<br />

"polizeibekannt"(44). Bei 35 dieser Vorgänge sind sie bereits<br />

auch einschlägig mit "Beleidigungen", bei 72 Vorgängen nur<br />

wegen anderer Straftatbestände und bei 20 Vorgängen nur mit<br />

Verkehrsdelikten vorher schon in Erscheinung getreten.<br />

Der schon oben (Kap.1.3.4.5) festgestellte aggressive Charakter<br />

der "Beleidigungen"<br />

(und ihrer Täter) wird auch in der Art der<br />

zuvor bereits verletzten Straftatbestände deutlich: Ein Drittel<br />

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