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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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der (vermuteten) geringen Erfolgsaussichten einer<br />

Anzeige auf Strafverfolgung;<br />

die Vermeidung (künftiger) Konf1iktsituationen,<br />

indem die Kontakte zum "Täter" so weit wie möglich<br />

aufgegeben werden, wenn nötig auch <strong>durch</strong> einen<br />

Wohnungs-, Orts- oder Arbeitsplatzwechsel.<br />

Gegenüber diesen Techniken und Strategien der<br />

Konf1iktvermeidung und -begrenzung ist die Strafanzeige und<br />

damit die Mobilisierung der Instanzen der Strafverfolgung bei<br />

den AIltagskonf1ikten "Beleidigungen" so selten, daß von ihrem<br />

Einsatz auf die Bedeutung des Konf1iktes für die Betei1 igten<br />

geschlossen werden kann - und von einer Veränderung der<br />

Anzeigehäufigkeit möglicherweise auch auf eine Veränderung der<br />

Bedeutungen und Bedeutungsinhalte, die "Beleidigungen" von den<br />

Beteiligten zugewiesen werden.<br />

Als Ausdruck und Maßstab dieser Anzeigehäufigkeit kann die<br />

Registrierungshäufigkeit von "Beleidigungen" bei den Instanzen<br />

der Strafverfolgung angesehen werden: Denn da "Beleidigungen"<br />

als Privatklage- und Strafantragsdelikte fast ausschließlich<br />

<strong>durch</strong> private Strafanzeigen der Verletzten zur Kenntnis der<br />

Strafverfolgungsbehörden gelangen - von den 463 untersuchten<br />

Vorgängen wurden<br />

- 96V. oder 447 <strong>durch</strong> die Verletzten und nur

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