„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
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Zur Zeit ist die <strong>Polizei</strong> faktisch die einzige Instanz der<br />
strafrechtlichen Sozialkontrol1e , bei der die "Opfer" von<br />
"Beleidigungen" ihre Betroffenheit zum Ausdruck bringen können<br />
(und <strong>durch</strong> die die "Täter" zumindest mit den Unannehmlichkeiten<br />
des polizeilichen Ermittlungsverfahrens konfrontiert werden):<br />
Wenn die Anzeigeerstattung bei der <strong>Polizei</strong> jedoch nicht für<br />
eine <strong>Konfliktregelung</strong> ausreicht, dann geschieht weiter nichts,<br />
da eine justitielle/gerichtliche Konf1iktregelung nur noch<br />
ausnahmsweise erfolgt und auch das Sühneverfahren praktisch<br />
bedeutungslos geworden ist (das bei "Offizialverfahren" ohnehin<br />
nicht eingesetzt werden kannt.<br />
4. Vorschlag für die Regelung von sozialen Konflikten am<br />
Beispiel der "Beleidigungen"<br />
Nach den Befunden und Ergebnissen der hier vorgelegten<br />
Untersuchung halten wir diese Entwicklung im Interesse der<br />
Erhaltung und Wahrung des sozialen Friedens wie des<br />
Rechtsfriedens für bedenklich und schlagen für die zukünftige<br />
Regelung (nicht nur) von "Beleidigungs"-Konf1ikten vor, die<br />
<strong>Konfliktregelung</strong> unter Beachtung<br />
eines gleichzeitigen, (frei) zugänglichen und<br />
konfliktnahen Angebotes justizförmiger und<br />
vermittlungsorientierter <strong>Konfliktregelung</strong>en;<br />
des Wahlrechtes der Konfliktbeteiligten;<br />
- der Sicherung und Beachtung bestehender<br />
Verfahrensgarantien;<br />
der Vermeidung einer Ausweitung der sozialen<br />
Kontrolle;<br />
einer möglichst zurückhaltenden Beteiligung und<br />
Einschaltung von Experten,<br />
drei Instanzen und Institutionen zuzuweisen, die bezüglich der<br />
<strong>Konfliktregelung</strong> unabhängig voneinander arbeiten und die<br />
alternativen Strategien der justi2förmigen und der<br />
verraittlungsorientierten <strong>Konfliktregelung</strong> anbieten: