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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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Angaben des Anzeigeerstatters Herrn A. (23 Jahre, Maler):<br />

84<br />

"Ich wohnte bis zum 01.11. im Anwesen T-Straße in F. Dieses<br />

Anwesen gehört dem Herrn M. Herr M. warf mir verschiedene<br />

Angelegenheiten vor, u.a. sollte ich die Hauswand verschmiert<br />

haben und Lichtschalter beschädigt haben. Dies entspricht in<br />

keiner Weise den Behauptungen. Dieser Herr H. spricht ganz<br />

einfach die Verdächtigungen aus, ohne irgendwelche Beweise zu<br />

haben. Daraufhin wurde mir das Mietsverhältnis gekündigt und es<br />

fand gestern die Wohnungsübergabe statt. Er deutete bei dieser<br />

Gelegenheit mit dem Zeigefinger auf die Stirn und sagte, "bei<br />

ihnen fehlts sowieso im Kopf, und sie sind auch nicht ganz<br />

richtig". Ich fühlte mich hier beleidigt und stelle deswegen<br />

Strafantrag an Herrn M."<br />

Ermittlungsergebnis und -intensitat:"Strafanzeige gegen Herrn<br />

M. wegen des Verdachts eines Vergehens der Beleidigung gem. s<br />

185 StGB...<br />

Der umseitig geschilderte Vorfall wird der Staatsanwaltschaft<br />

ohne Vernehmung des Beschuldigten vorgelegt. Es wird um<br />

Entscheidung gebeten, ob in diesem Fall öffentliches Interesse<br />

vorliegt. Weitere Ermittlungen wurden bisher nicht getätigt".<br />

Umfang der Akte: 2 Seiten.<br />

Justitielle Erledigung: Einstellung gem. §§ 374,376 StPO.<br />

3.4.4 Rollenbezogene Konfliktsituationen: "Beleidigungen" in<br />

berufsbezogenen Sozialbeziehungen<br />

Die 76 "Beleidigungen" (16'/.) zwischen Personen, die sich nur<br />

über und <strong>durch</strong> ihre berufliche Tätigkeit kennen (entsprechend<br />

der Definition in Kap.3.2.2 ohne Arbeitskollegen) sind<br />

typische (berufs)rollenbezogene Konflikte: Es bestehen bei<br />

Interaktionspartnern besti mmte<br />

rollenbezogene Erwartungen, auf<br />

deren Ver1etzung dann auch entsprechend reagiert wird: Durch<br />

eine "Beleidigung" bzw. <strong>durch</strong> eine Strafanzeige. Denn für diese<br />

"Beleidigungen" gilt:<br />

Sie haben ihre Anlässe definitjonsgemäß zu 100X in<br />

rollenbezogenen Konfliktsituationen,<br />

wöbei diese<br />

Zeit bestehen.<br />

Anlässe nur bei 27*/. schon seit längerer

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