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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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26<br />

erst auf der Ebene der Justiz ansetzen, haben wir uns<br />

insbesondere wegen der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen im<br />

Anzeigeverhalten und in den justitiellen Erledigungspraktiken<br />

aus Gründen der Vergleichbarkeit der Ergebnisse dazu<br />

entschlossen, die Einzel-Ergebnisse dieser Untersuchungen zu<br />

den jeweils einbezogenen Offizial- und den Privatklageverfahren<br />

insgesamt zu betrachten und zu vergleichen.<br />

1.3.4.5 Strafgesetzliche Einordnung der polizeilich<br />

bearbeiteten "Beleidigungen"<br />

Beim ganz überwiegenden Teil der in die Untersuchung<br />

einbezogenen "Beleidigungen" handelt es sich tatsächlich um<br />

Beleidigungen im Sinne des § 185 StGB, sehr viel seltener um<br />

Verstöße gegen die §§ 186 und 1-87 StGB. Denn von den 463<br />

Vorgängen sind<br />

431 oder 93X "Beleidigung" gem. § 185 StGB<br />

31 oder 77. "üble Nachrede" gem. § 186 StGB<br />

18 oder 47. "Verleumdung" gem. S 187 StGB<br />

- 20 oder 4X verstoßen gegen mehrere dieser<br />

Tatbestände.

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