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Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland

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Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />

Waldwirtschaft<br />

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen dort:<br />

der Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung eines hohen Alt- <strong>und</strong> Totholzanteils; Flächendeckende Integration der Alterungs-<br />

<strong>und</strong> Zerfallsphasen in den Wirtschaftswald,<br />

die Entwicklung von Altholzinseln (im Bereich der offenlanddominierten Freiräume),<br />

Nutzungsanpassung auf seltenen Waldstandorten,<br />

die ungestörte Sukzessionsentwicklung von Pionierwald (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />

die Offenhaltung für den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz bedeutsamer unbewaldeter Auen <strong>und</strong> Lichtungen,<br />

die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung von Waldinnen- <strong>und</strong> -außensäumen als Element des Biotopverb<strong>und</strong>es,<br />

die Offenhaltung besonnter Teichufer (besonders der Flachwasserzonen),<br />

die Berücksichtigung besonderer Artvorkommen sowie<br />

die Berücksichtigung der kulturhistorischen Bedeutung im Rahmen der Biotoppflege.<br />

Als Schwerpunkträume für Maßnahmen zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft werden Räume bezeichnet,<br />

die derzeit keine hohe Bedeutung für den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz aufweisen, jedoch auf Gr<strong>und</strong> ihres<br />

hohen standörtlichen <strong>und</strong> räumlichen Entwicklungspotenzials oder der erheblichen Beeinträchtigung der<br />

Naturgüter einen besonderen Handlungs- <strong>und</strong> Sanierungsbedarf aufweisen. Über gezielte Aufwertungs- <strong>und</strong><br />

Sanierungsmaßnahmen soll mit möglichst effizientem Einsatz der beschränkten Mittel eine effektive Aufwertung<br />

der Landschaft aus dem Gesichtspunkt des Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes, aber auch der anderen Naturgüter<br />

Boden, Fließgewässer, Klima <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser erreicht werden.<br />

Zu den Schwerpunkträumen der Aufwertung zählen:<br />

großflächige naturraumfremde Nadelbaumbestände (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />

standortfremde Waldbestände im Bereich seltener Waldstandorte <strong>und</strong> am Rand von Fließgewässern<br />

<strong>und</strong> Quellen (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />

mit naturraumfremden Arten aufgeforstete Auen mit Bedeutung als klimatische Durchlüftungsbahn <strong>und</strong><br />

für den Biotopverb<strong>und</strong> (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />

ausgebaute oder begradigte Fließgewässer (siehe Karte „Oberflächengewässer <strong>und</strong> Auen“) sowie<br />

beeinträchtigte Talauen mit Renaturierungs- <strong>und</strong> Sanierungspotenzial (siehe Karte „Oberflächengewässer<br />

<strong>und</strong> Auen“).<br />

Die erforderlichen Maßnahmen beziehen sich auf:<br />

die Überführung naturraumfremder Nadelbaumbestände in naturnahe Waldbestände (siehe Karte<br />

„Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />

die Nutzungsanpassung auf seltenen Waldstandorten,<br />

die Rücknahme der Aufforstung in Auen siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“ sowie „Oberflächengewässer<br />

<strong>und</strong> Auen“),<br />

das Überlassen von Flächen an die Sukzession (siehe Karte „Arten, Biotope <strong>und</strong> Lebensraumverb<strong>und</strong>“),<br />

die Renaturierung (Strukturverbesserung) der Fließgewässer (siehe Karte „Oberflächengewässer <strong>und</strong><br />

Auen“),<br />

die Reaktivierung der Auen <strong>und</strong> Entwicklung naturnaher Auenlebensräume (siehe Karte „Oberflächengewässer<br />

<strong>und</strong> Auen“) sowie<br />

die naturnahe Gestaltung von Teichen.<br />

9.6.5 Geschützte Biotope nach § 22 SNG, seltene Waldstandorte <strong>und</strong> waldwirtschaftliche<br />

Sonderflächen<br />

Geschützte Biotope nach § 22 SNG<br />

Gemäß § 22 SNG stehen eine Reihe von Biotoptypen unter pauschalem gesetzlichem Schutz. Solche Biotope<br />

dürfen weder zerstört noch beeinträchtigt werden.<br />

Die gesetzlich geschützten Biotope umfassen teilweise standörtlich-morphologisch bedingte (z.B. Felsen,<br />

naturnahe Fließgewässer, Quellen), überwiegend jedoch vegetationsk<strong>und</strong>lich definierte Lebensraumtypen.<br />

Während die nach § 22 SNG geschützten Biotope im Offenland saarlandspezifisch beschrieben sind, wurden<br />

sie im Wald bisher noch kaum behandelt <strong>und</strong> standörtlich-soziologisch nicht eindeutig definiert. Eine<br />

erste Gr<strong>und</strong>lage hierfür liefert das Landschaftsprogramm, basierend auf vorliegenden Ausarbeitungen zur<br />

potenziell natürlichen Vegetation. Die nach § 22 SNG geschützten Biotope sollen sowohl von der kommuna-<br />

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