Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland
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Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />
Waldwirtschaft<br />
Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen dort:<br />
der Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung eines hohen Alt- <strong>und</strong> Totholzanteils; Flächendeckende Integration der Alterungs-<br />
<strong>und</strong> Zerfallsphasen in den Wirtschaftswald,<br />
die Entwicklung von Altholzinseln (im Bereich der offenlanddominierten Freiräume),<br />
Nutzungsanpassung auf seltenen Waldstandorten,<br />
die ungestörte Sukzessionsentwicklung von Pionierwald (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />
die Offenhaltung für den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz bedeutsamer unbewaldeter Auen <strong>und</strong> Lichtungen,<br />
die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung von Waldinnen- <strong>und</strong> -außensäumen als Element des Biotopverb<strong>und</strong>es,<br />
die Offenhaltung besonnter Teichufer (besonders der Flachwasserzonen),<br />
die Berücksichtigung besonderer Artvorkommen sowie<br />
die Berücksichtigung der kulturhistorischen Bedeutung im Rahmen der Biotoppflege.<br />
Als Schwerpunkträume für Maßnahmen zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft werden Räume bezeichnet,<br />
die derzeit keine hohe Bedeutung für den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz aufweisen, jedoch auf Gr<strong>und</strong> ihres<br />
hohen standörtlichen <strong>und</strong> räumlichen Entwicklungspotenzials oder der erheblichen Beeinträchtigung der<br />
Naturgüter einen besonderen Handlungs- <strong>und</strong> Sanierungsbedarf aufweisen. Über gezielte Aufwertungs- <strong>und</strong><br />
Sanierungsmaßnahmen soll mit möglichst effizientem Einsatz der beschränkten Mittel eine effektive Aufwertung<br />
der Landschaft aus dem Gesichtspunkt des Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes, aber auch der anderen Naturgüter<br />
Boden, Fließgewässer, Klima <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser erreicht werden.<br />
Zu den Schwerpunkträumen der Aufwertung zählen:<br />
großflächige naturraumfremde Nadelbaumbestände (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />
standortfremde Waldbestände im Bereich seltener Waldstandorte <strong>und</strong> am Rand von Fließgewässern<br />
<strong>und</strong> Quellen (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />
mit naturraumfremden Arten aufgeforstete Auen mit Bedeutung als klimatische Durchlüftungsbahn <strong>und</strong><br />
für den Biotopverb<strong>und</strong> (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />
ausgebaute oder begradigte Fließgewässer (siehe Karte „Oberflächengewässer <strong>und</strong> Auen“) sowie<br />
beeinträchtigte Talauen mit Renaturierungs- <strong>und</strong> Sanierungspotenzial (siehe Karte „Oberflächengewässer<br />
<strong>und</strong> Auen“).<br />
Die erforderlichen Maßnahmen beziehen sich auf:<br />
die Überführung naturraumfremder Nadelbaumbestände in naturnahe Waldbestände (siehe Karte<br />
„Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />
die Nutzungsanpassung auf seltenen Waldstandorten,<br />
die Rücknahme der Aufforstung in Auen siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“ sowie „Oberflächengewässer<br />
<strong>und</strong> Auen“),<br />
das Überlassen von Flächen an die Sukzession (siehe Karte „Arten, Biotope <strong>und</strong> Lebensraumverb<strong>und</strong>“),<br />
die Renaturierung (Strukturverbesserung) der Fließgewässer (siehe Karte „Oberflächengewässer <strong>und</strong><br />
Auen“),<br />
die Reaktivierung der Auen <strong>und</strong> Entwicklung naturnaher Auenlebensräume (siehe Karte „Oberflächengewässer<br />
<strong>und</strong> Auen“) sowie<br />
die naturnahe Gestaltung von Teichen.<br />
9.6.5 Geschützte Biotope nach § 22 SNG, seltene Waldstandorte <strong>und</strong> waldwirtschaftliche<br />
Sonderflächen<br />
Geschützte Biotope nach § 22 SNG<br />
Gemäß § 22 SNG stehen eine Reihe von Biotoptypen unter pauschalem gesetzlichem Schutz. Solche Biotope<br />
dürfen weder zerstört noch beeinträchtigt werden.<br />
Die gesetzlich geschützten Biotope umfassen teilweise standörtlich-morphologisch bedingte (z.B. Felsen,<br />
naturnahe Fließgewässer, Quellen), überwiegend jedoch vegetationsk<strong>und</strong>lich definierte Lebensraumtypen.<br />
Während die nach § 22 SNG geschützten Biotope im Offenland saarlandspezifisch beschrieben sind, wurden<br />
sie im Wald bisher noch kaum behandelt <strong>und</strong> standörtlich-soziologisch nicht eindeutig definiert. Eine<br />
erste Gr<strong>und</strong>lage hierfür liefert das Landschaftsprogramm, basierend auf vorliegenden Ausarbeitungen zur<br />
potenziell natürlichen Vegetation. Die nach § 22 SNG geschützten Biotope sollen sowohl von der kommuna-<br />
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