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Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland

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Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />

Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz<br />

Landschaftsprogramms kann über Einzelgefährdungen jedoch nicht entschieden werden. Die Notwendigkeit<br />

zur Einrichtung von Pufferzonen ist vor Ort im Rahmen der kommunalen Landschaftsplanung zu prüfen.<br />

Zu 3.: Nutzungsänderungen mit Handlungsoptionen für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

Neben den Fließgewässer- <strong>und</strong> Auensystemen, die auf Gr<strong>und</strong> einer verbesserten Abwasserbehandlung nun<br />

die Voraussetzungen für Renaturierungs- <strong>und</strong> Reaktivierungsprojekte erfüllen, bieten die Konversionsflächen<br />

der Rohstoffwirtschaft (Halden, Schlammweiher, Steinbrüche, Sandgruben) die Möglichkeit zum Erhalt von<br />

Sonderstandorten <strong>und</strong> großräumiger naturnaher Aufwertung für den Naturschutz. Hier sind insbesondere die<br />

Belange des Artenschutzes zu beachten.<br />

Anforderungen aus dem Bereich Erholungsvorsorge sowie Erhaltung der Kulturlandschaft<br />

Auch Aktivitäten zur Erholungsvorsorge <strong>und</strong> zur Erhaltung der Kulturlandschaft können zur ökologischen<br />

Aufwertung der Landschaft beitragen. So können Maßnahmen zur Aufwertung von Grünzügen <strong>und</strong> Grünzäsuren<br />

(siehe Karte „Erhaltung der Kulturlandschaft, Erholungsvorsorge <strong>und</strong> Freiraumentwicklung“) den Biotopverb<strong>und</strong><br />

fördern oder innerörtliche Aufwertungsmaßnahmen an Fließgewässern (siehe Karte „Arten, Biotope<br />

<strong>und</strong> Lebensraumverb<strong>und</strong>“) die Lebensraumbedingungen verbessern. Auch die Aufwertung oder Erhaltung<br />

von Kulturlandschaftselementen trägt zur Erhaltung typischer Lebensräume bei.<br />

Die Entwicklungsschwerpunkte von Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz <strong>und</strong> Erhaltung der Kulturlandschaft / Erholung<br />

sind daher meist eng miteinander verb<strong>und</strong>en.<br />

Fazit<br />

Als saarlandweit bedeutsame Entwicklungsschwerpunkte lassen sich somit zusammenfassen:<br />

ausgebaute oder begradigte Fließgewässer sowie beeinträchtigte Talauen mit Renaturierungs- <strong>und</strong> Sanierungspotenzial,<br />

Schwerpunkte im Saarlouiser Becken, im unteren Primstal, der oberen <strong>und</strong> mittleren<br />

Blies, Rossel, Köllerbach, Bist <strong>und</strong> Losheimer Bach sowie an zahlreichen kleineren Fließgewässerstrecken<br />

im Verdichtungsraum <strong>und</strong> nördlich St. Wendel;<br />

die Kiesweihergebiete an Mosel, Saar <strong>und</strong> unterer Prims sowie die Saaraltarme,<br />

hängige Ackerbaugebiete als Schwerpunkte der Bodenerosion im Prims-Blies-Hügelland, insbesondere<br />

im Landkreis St. Wendel,<br />

strukturarme Waldlandschaften mit Schwerpunkt Hochwald, Homburger Becken <strong>und</strong> Saarbrücken-<br />

Kirkeler Wald,<br />

naturraumfremde Waldbestände auf besonderen Standorten <strong>und</strong> am Rand von Fließgewässern <strong>und</strong><br />

Quellen (Schwerpunkte Hoch- <strong>und</strong> Idarwald, Saarbrücken-Kirkeler Wald),<br />

ackerbaulich genutzte Flächen innerhalb der Auen,<br />

strukturarme Agrarlandschaften mit Schwerpunkt Prims-Blies-Hügelland <strong>und</strong> Saar-Nied- <strong>und</strong> Moselgau<br />

unter Beachtung der Belange des Schutzes von Vogelarten des Offenlandes,<br />

Offenlandbereiche mit Bedeutung als Offenlandlebensräume <strong>und</strong>/oder klimatische Ausgleichsfläche im<br />

Umfeld des waldreichen Verdichtungsraumes sowie<br />

Vernetzungsachsen für den Biotopverb<strong>und</strong> im Bereich der aufzuwertenden Auen <strong>und</strong> Rekultivierungsschwerpunkte.<br />

6.5.4 Maßnahmen <strong>und</strong> Erfordernisse zur ökologischen Aufwertung von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft<br />

Durch die Landschaftsplanung werden Maßnahmen für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (d.h. für den<br />

eigenen Kompetenzbereich) entwickelt <strong>und</strong> für andere Fachplanungen bzw. die Gesamtplanung Erfordernisse<br />

zu Schutz, Pflege <strong>und</strong> Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft aufgezeigt.<br />

Die klassischen Instrumente des Naturschutzes sind die Schutzinstrumente des SNG, also die Ausweisung<br />

von Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzgebieten sowie von kleinflächigen, geschützten Landschaftsbestandteilen<br />

<strong>und</strong> Naturdenkmalen. Mit der Umsetzung der FFH-Richtlinie bzw. Vogelschutzrichtlinie in nationales Recht<br />

sind weitere Instrumente hinzugekommen. Diese Instrumente sollen zukünftig verstärkt Impuls gebend für<br />

die Entwicklung von Lebensräumen eingesetzt werden.<br />

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