Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland
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Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />
Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz<br />
Landschaftsprogramms kann über Einzelgefährdungen jedoch nicht entschieden werden. Die Notwendigkeit<br />
zur Einrichtung von Pufferzonen ist vor Ort im Rahmen der kommunalen Landschaftsplanung zu prüfen.<br />
Zu 3.: Nutzungsänderungen mit Handlungsoptionen für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
Neben den Fließgewässer- <strong>und</strong> Auensystemen, die auf Gr<strong>und</strong> einer verbesserten Abwasserbehandlung nun<br />
die Voraussetzungen für Renaturierungs- <strong>und</strong> Reaktivierungsprojekte erfüllen, bieten die Konversionsflächen<br />
der Rohstoffwirtschaft (Halden, Schlammweiher, Steinbrüche, Sandgruben) die Möglichkeit zum Erhalt von<br />
Sonderstandorten <strong>und</strong> großräumiger naturnaher Aufwertung für den Naturschutz. Hier sind insbesondere die<br />
Belange des Artenschutzes zu beachten.<br />
Anforderungen aus dem Bereich Erholungsvorsorge sowie Erhaltung der Kulturlandschaft<br />
Auch Aktivitäten zur Erholungsvorsorge <strong>und</strong> zur Erhaltung der Kulturlandschaft können zur ökologischen<br />
Aufwertung der Landschaft beitragen. So können Maßnahmen zur Aufwertung von Grünzügen <strong>und</strong> Grünzäsuren<br />
(siehe Karte „Erhaltung der Kulturlandschaft, Erholungsvorsorge <strong>und</strong> Freiraumentwicklung“) den Biotopverb<strong>und</strong><br />
fördern oder innerörtliche Aufwertungsmaßnahmen an Fließgewässern (siehe Karte „Arten, Biotope<br />
<strong>und</strong> Lebensraumverb<strong>und</strong>“) die Lebensraumbedingungen verbessern. Auch die Aufwertung oder Erhaltung<br />
von Kulturlandschaftselementen trägt zur Erhaltung typischer Lebensräume bei.<br />
Die Entwicklungsschwerpunkte von Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz <strong>und</strong> Erhaltung der Kulturlandschaft / Erholung<br />
sind daher meist eng miteinander verb<strong>und</strong>en.<br />
Fazit<br />
Als saarlandweit bedeutsame Entwicklungsschwerpunkte lassen sich somit zusammenfassen:<br />
ausgebaute oder begradigte Fließgewässer sowie beeinträchtigte Talauen mit Renaturierungs- <strong>und</strong> Sanierungspotenzial,<br />
Schwerpunkte im Saarlouiser Becken, im unteren Primstal, der oberen <strong>und</strong> mittleren<br />
Blies, Rossel, Köllerbach, Bist <strong>und</strong> Losheimer Bach sowie an zahlreichen kleineren Fließgewässerstrecken<br />
im Verdichtungsraum <strong>und</strong> nördlich St. Wendel;<br />
die Kiesweihergebiete an Mosel, Saar <strong>und</strong> unterer Prims sowie die Saaraltarme,<br />
hängige Ackerbaugebiete als Schwerpunkte der Bodenerosion im Prims-Blies-Hügelland, insbesondere<br />
im Landkreis St. Wendel,<br />
strukturarme Waldlandschaften mit Schwerpunkt Hochwald, Homburger Becken <strong>und</strong> Saarbrücken-<br />
Kirkeler Wald,<br />
naturraumfremde Waldbestände auf besonderen Standorten <strong>und</strong> am Rand von Fließgewässern <strong>und</strong><br />
Quellen (Schwerpunkte Hoch- <strong>und</strong> Idarwald, Saarbrücken-Kirkeler Wald),<br />
ackerbaulich genutzte Flächen innerhalb der Auen,<br />
strukturarme Agrarlandschaften mit Schwerpunkt Prims-Blies-Hügelland <strong>und</strong> Saar-Nied- <strong>und</strong> Moselgau<br />
unter Beachtung der Belange des Schutzes von Vogelarten des Offenlandes,<br />
Offenlandbereiche mit Bedeutung als Offenlandlebensräume <strong>und</strong>/oder klimatische Ausgleichsfläche im<br />
Umfeld des waldreichen Verdichtungsraumes sowie<br />
Vernetzungsachsen für den Biotopverb<strong>und</strong> im Bereich der aufzuwertenden Auen <strong>und</strong> Rekultivierungsschwerpunkte.<br />
6.5.4 Maßnahmen <strong>und</strong> Erfordernisse zur ökologischen Aufwertung von Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft<br />
Durch die Landschaftsplanung werden Maßnahmen für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (d.h. für den<br />
eigenen Kompetenzbereich) entwickelt <strong>und</strong> für andere Fachplanungen bzw. die Gesamtplanung Erfordernisse<br />
zu Schutz, Pflege <strong>und</strong> Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft aufgezeigt.<br />
Die klassischen Instrumente des Naturschutzes sind die Schutzinstrumente des SNG, also die Ausweisung<br />
von Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzgebieten sowie von kleinflächigen, geschützten Landschaftsbestandteilen<br />
<strong>und</strong> Naturdenkmalen. Mit der Umsetzung der FFH-Richtlinie bzw. Vogelschutzrichtlinie in nationales Recht<br />
sind weitere Instrumente hinzugekommen. Diese Instrumente sollen zukünftig verstärkt Impuls gebend für<br />
die Entwicklung von Lebensräumen eingesetzt werden.<br />
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