Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland
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Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />
Einführung<br />
In seinem sektoralen Teil stellt das Landschaftsprogramm Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung<br />
bestimmter Teile von Natur <strong>und</strong> Landschaft dar, deren Umsetzung bzw. Durchführung unmittelbar<br />
im Zuständigkeitsbereich der Naturschutzverwaltungen liegt. Dieser fachspezifische Teil des Landschaftsprogramms<br />
stellt die vorhandenen wie die geplanten <strong>und</strong> neu auszuweisenden Schutzgebiete von überörtlicher<br />
Bedeutung dar (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete). Diese Inhalte<br />
begründen unter anderem auch entsprechende Vorranggebiete für Naturschutz bzw. Freiraumschutz im<br />
Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz <strong>und</strong> Infrastruktur)“<br />
vom 13. Juli 2004 (LEP Umwelt). Diese als Ziele der Raumordnung festgelegten Flächenansprüche des<br />
Naturschutzes sind von allen anderen Planungsträgern zu beachten.<br />
Bei der Darstellung <strong>und</strong> Begründung der überörtlichen Erfordernisse <strong>und</strong> Maßnahmen zur Verwirklichung<br />
der Ziele des Naturschutzes leistet das Landschaftsprogramm im Einzelnen:<br />
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eine räumliche <strong>und</strong> sachliche Koordinierung der Teilziele des Naturschutzes: Bewältigung innerfachlicher<br />
Zielkonflikte, Identifikation naturschutzfachlicher Schwerpunktaufgaben <strong>und</strong> Erarbeitung von<br />
Maßnahmen des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege,<br />
eine Verträglichkeitsprüfung für das aktuelle <strong>und</strong> geplante Flächennutzungsmuster: Aufzeigen<br />
von Erfordernissen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft,<br />
Unterstützung für Umweltverträglichkeitsprüfungen <strong>und</strong> Eingriffsregelung: Darstellung von Naturschutzvorrängen<br />
<strong>und</strong> Angebotsplanung für regional bedeutsame Kompensationsmaßnahmen,<br />
den Beitrag des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege zur räumlichen Gesamtplanung: Darstellung<br />
der raumbedeutsamen überörtlichen Erfordernisse <strong>und</strong> Maßnahmen des Naturschutzes <strong>und</strong> der<br />
Landschaftspflege,<br />
den Beitrag für Fachplanungen <strong>und</strong> öffentliche Planungsträger: Formulierung der überörtlichen<br />
Erfordernisse <strong>und</strong> Maßnahmen des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege sowie<br />
Vorgaben für die kommunale Landschaftsplanung: Definition der überörtlichen Ziele, Maßnahmen<br />
<strong>und</strong> Erfordernisse als Orientierungsrahmen.<br />
1.2 Leitbild „Nachhaltigkeit <strong>und</strong> Zukunftsfähigkeit“<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft stellen die Lebens- <strong>und</strong> Wirtschaftsgr<strong>und</strong>lage der Menschen dar. Neben ihrer Primärnutzung<br />
durch Land- <strong>und</strong> Waldwirtschaft bzw. Bergbau dienen sie ihnen als Standort für Wohn-, Produktions-,<br />
Ges<strong>und</strong>heits-, Bildungs- <strong>und</strong> Arbeitsstätten. Darüber hinaus liefern sie die Basis für die Erholungs<strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsvorsorge. In diesem Zusammenhang hat die Landschaftsplanung im Zuge der Daseinsvorsorge<br />
die Aufgabe flächendeckend die Anforderungen des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege zum<br />
Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft zu formulieren, um deren nachhaltige Nutzung<br />
zu sichern. Daraus resultieren entsprechende Erfordernisse an die Nutzer des Natur- bzw. Landschaftshaushaltes,<br />
um eine nachhaltige Regionalentwicklung zu initiieren.<br />
Nachhaltige Entwicklung wird als Entwicklung bestimmt, welche „die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt,<br />
ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“ Über die<br />
Beschlüsse der Konferenz über Umwelt <strong>und</strong> Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) 1992 in Rio de<br />
Janeiro wird die nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development“) zu einem globalen Leitziel der Umwelt-<br />
<strong>und</strong> Entwicklungspolitik. Daraus resultieren unter anderem die Agenda 21 <strong>und</strong> die Klimakonvention mit<br />
besonderer Bedeutung für die kommunale Ebene. Die europäische Raumentwicklungspolitik verpflichtet sich<br />
gleichfalls dem Erreichen einer nachhaltigen <strong>und</strong> ausgewogenen Entwicklung. Hierunter wird jedoch kein<br />
reines Umweltkonzept verstanden, sondern ein alle menschlichen Aktivitäten betreffender Ansatz, bei dem<br />
Wirtschaft <strong>und</strong> Ökologie „die beiden Seiten der gleichen Medaille“ darstellen.<br />
Das Saarländische Naturschutzgesetz spiegelt diesen Handlungsauftrag in § 1 Abs. 1 wider, indem im Kontext<br />
des Erhaltungsauftrages für Natur <strong>und</strong> Landschaft die Verantwortung für künftige Generationen herausgestellt<br />
wird.<br />
Unter Berücksichtigung der sozialen Aspekte lassen sich drei „Eckwerte“ für Nachhaltigkeit formulieren:<br />
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