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Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland

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Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />

Einführung<br />

In seinem sektoralen Teil stellt das Landschaftsprogramm Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung<br />

bestimmter Teile von Natur <strong>und</strong> Landschaft dar, deren Umsetzung bzw. Durchführung unmittelbar<br />

im Zuständigkeitsbereich der Naturschutzverwaltungen liegt. Dieser fachspezifische Teil des Landschaftsprogramms<br />

stellt die vorhandenen wie die geplanten <strong>und</strong> neu auszuweisenden Schutzgebiete von überörtlicher<br />

Bedeutung dar (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete). Diese Inhalte<br />

begründen unter anderem auch entsprechende Vorranggebiete für Naturschutz bzw. Freiraumschutz im<br />

Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz <strong>und</strong> Infrastruktur)“<br />

vom 13. Juli 2004 (LEP Umwelt). Diese als Ziele der Raumordnung festgelegten Flächenansprüche des<br />

Naturschutzes sind von allen anderen Planungsträgern zu beachten.<br />

Bei der Darstellung <strong>und</strong> Begründung der überörtlichen Erfordernisse <strong>und</strong> Maßnahmen zur Verwirklichung<br />

der Ziele des Naturschutzes leistet das Landschaftsprogramm im Einzelnen:<br />

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eine räumliche <strong>und</strong> sachliche Koordinierung der Teilziele des Naturschutzes: Bewältigung innerfachlicher<br />

Zielkonflikte, Identifikation naturschutzfachlicher Schwerpunktaufgaben <strong>und</strong> Erarbeitung von<br />

Maßnahmen des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege,<br />

eine Verträglichkeitsprüfung für das aktuelle <strong>und</strong> geplante Flächennutzungsmuster: Aufzeigen<br />

von Erfordernissen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft,<br />

Unterstützung für Umweltverträglichkeitsprüfungen <strong>und</strong> Eingriffsregelung: Darstellung von Naturschutzvorrängen<br />

<strong>und</strong> Angebotsplanung für regional bedeutsame Kompensationsmaßnahmen,<br />

den Beitrag des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege zur räumlichen Gesamtplanung: Darstellung<br />

der raumbedeutsamen überörtlichen Erfordernisse <strong>und</strong> Maßnahmen des Naturschutzes <strong>und</strong> der<br />

Landschaftspflege,<br />

den Beitrag für Fachplanungen <strong>und</strong> öffentliche Planungsträger: Formulierung der überörtlichen<br />

Erfordernisse <strong>und</strong> Maßnahmen des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege sowie<br />

Vorgaben für die kommunale Landschaftsplanung: Definition der überörtlichen Ziele, Maßnahmen<br />

<strong>und</strong> Erfordernisse als Orientierungsrahmen.<br />

1.2 Leitbild „Nachhaltigkeit <strong>und</strong> Zukunftsfähigkeit“<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft stellen die Lebens- <strong>und</strong> Wirtschaftsgr<strong>und</strong>lage der Menschen dar. Neben ihrer Primärnutzung<br />

durch Land- <strong>und</strong> Waldwirtschaft bzw. Bergbau dienen sie ihnen als Standort für Wohn-, Produktions-,<br />

Ges<strong>und</strong>heits-, Bildungs- <strong>und</strong> Arbeitsstätten. Darüber hinaus liefern sie die Basis für die Erholungs<strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsvorsorge. In diesem Zusammenhang hat die Landschaftsplanung im Zuge der Daseinsvorsorge<br />

die Aufgabe flächendeckend die Anforderungen des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege zum<br />

Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft zu formulieren, um deren nachhaltige Nutzung<br />

zu sichern. Daraus resultieren entsprechende Erfordernisse an die Nutzer des Natur- bzw. Landschaftshaushaltes,<br />

um eine nachhaltige Regionalentwicklung zu initiieren.<br />

Nachhaltige Entwicklung wird als Entwicklung bestimmt, welche „die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt,<br />

ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“ Über die<br />

Beschlüsse der Konferenz über Umwelt <strong>und</strong> Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) 1992 in Rio de<br />

Janeiro wird die nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development“) zu einem globalen Leitziel der Umwelt-<br />

<strong>und</strong> Entwicklungspolitik. Daraus resultieren unter anderem die Agenda 21 <strong>und</strong> die Klimakonvention mit<br />

besonderer Bedeutung für die kommunale Ebene. Die europäische Raumentwicklungspolitik verpflichtet sich<br />

gleichfalls dem Erreichen einer nachhaltigen <strong>und</strong> ausgewogenen Entwicklung. Hierunter wird jedoch kein<br />

reines Umweltkonzept verstanden, sondern ein alle menschlichen Aktivitäten betreffender Ansatz, bei dem<br />

Wirtschaft <strong>und</strong> Ökologie „die beiden Seiten der gleichen Medaille“ darstellen.<br />

Das Saarländische Naturschutzgesetz spiegelt diesen Handlungsauftrag in § 1 Abs. 1 wider, indem im Kontext<br />

des Erhaltungsauftrages für Natur <strong>und</strong> Landschaft die Verantwortung für künftige Generationen herausgestellt<br />

wird.<br />

Unter Berücksichtigung der sozialen Aspekte lassen sich drei „Eckwerte“ für Nachhaltigkeit formulieren:<br />

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