Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland
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Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />
Gewässer <strong>und</strong> Auen<br />
gramm schlägt eine Neuordnung der Landschaftsschutzgebiete des <strong>Saarland</strong>es (siehe Kartendienst<br />
„Schutzgebietskategorien des Lapro“) vor, in der die saarländischen Auen <strong>und</strong> Fließgewässer prioritär eingeb<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong> eigene Landschaftsschutzgebiete für die großen Auen ausgewiesen werden. Schwerpunkte<br />
sind hierbei die Auen der Fließgewässer II. Ordnung sowie die größeren Freiräume der Saaraue. Auch die<br />
größeren Auen des Hochwaldvorlandes werden hier einbezogen. Mit dieser Neuordnung soll vor allem ein<br />
Impuls zur naturnäheren Entwicklung der Fließgewässer <strong>und</strong> zur Freiraumsicherung in den Auen gesetzt<br />
werden. Insbesondere im Nordsaarland ist auf eine Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Auen<br />
zu achten.<br />
Als Naturschutzgebiete sind einige sehr naturnahe Bachabschnitte des Nordsaarlandes sowie besonders<br />
hochwertige Auenabschnitte an Prims, Blies, Nied, Bist <strong>und</strong> Oster ausgewiesen. Durch das Naturschutzgroßvorhaben<br />
Illrenaturierung wurde erstmals ein komplettes Gewässersystem unter Naturschutz gestellt.<br />
Weitere großflächige NSG-Ausweisungen an Fließgewässern sind derzeit aus Sicht des Landschaftsprogramms<br />
nicht erforderlich.<br />
Gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 des Saarländischen Naturschutzgesetzes (SNG) zählen natürliche <strong>und</strong> naturnahe<br />
Bereiche fließender <strong>und</strong> stehender Gewässer einschließlich ihrer Ufer sowie der dazugehörigen uferbegleitenden<br />
natürlichen oder naturnahen Vegetation <strong>und</strong> Verlandungsbereiche sowie ihrer regelmäßig überschwemmten<br />
Bereiche zu den pauschal geschützten Biotopen. Darüber hinaus kommen in diesen Bereichen<br />
eine Vielzahl weiterer nach § 22 SNG geschützter Biotoptypen (z.B. Röhrichte, Nasswiesen, Auenwälder)<br />
vor, die sich meist in den Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz befinden.<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage der von den B<strong>und</strong>esländern beschlossenen Leitlinien für einen zukunftsweisenden<br />
Hochwasserschutz wurde ein Hochwasserschutzkonzept für das <strong>Saarland</strong> erarbeitet. Auf diesem Hochwasserschutzkonzept<br />
basiert der Aktionsplan Hochwasserschutz. Ein wesentlicher Schritt ist die Festsetzung<br />
von Überschwemmungsgebieten gemäß § 79 des Saarländischen Wassergesetzes an den Fließgewässern<br />
I., II. <strong>und</strong> III. Ordnung zur Sicherung vorhandener Retentionsräume, die weder für Bebauung noch für andere,<br />
den Hochwasserabfluss negativ verändernden Maßnahmen in Anspruch genommen werden dürfen. Die<br />
Festsetzung von Überschwemmungsgebiete (siehe Karte „Oberflächengewässer <strong>und</strong> Auen“) wird durch das<br />
Landschaftsprogramm unterstützt.<br />
Fließgewässerrenaturierungen (strukturverbessernde Maßnahmen) bieten die Chance, Überflutungsflächen<br />
zu reaktivieren <strong>und</strong> damit einen Beitrag zur Hochwasserretention zu leisten.<br />
5.13 Fließgewässer in der Naherholungs- <strong>und</strong> Freiraumplanung<br />
Die Nutzungsansprüche an die Gewässer <strong>und</strong> ihr Umland im innerörtlichen Bereich sind vielfältig. Auch hier<br />
muss ein Gewässer so gestaltet werden, dass es eine möglichst hohe Lebensraumqualität bietet. Zudem<br />
sind in Ortslagen besondere Maßnahmen zum Hochwasserschutz erforderlich. Talzüge übernehmen als<br />
Durchlüftungsbahnen auch klimatische Ausgleichsfunktionen.<br />
Als Teil des Freiraumes kommt den Fließgewässern in Siedlungen eine spezifische Bedeutung zu. Sie gliedern<br />
<strong>und</strong> beleben das Ortsbild <strong>und</strong> können als Erholungs- <strong>und</strong> Freiraum genutzt werden. Ihre Gestaltung<br />
muss sich daher nicht nur an ökologischen, sondern stets auch an wasserwirtschaftlichen <strong>und</strong> sozialen Ansprüchen<br />
orientieren.<br />
Auch unter beengten Bedingungen können technisch ausgebaute Fließgewässer im Siedlungsbereich aufgewertet<br />
werden. In erster Linie kommt hierfür die naturnähere Gestaltung der Bachsohle in Frage, um das<br />
Lebensraumangebot für eine Vielzahl von Fließgewässerorganismen zu erhöhen. Auch unter Beibehaltung<br />
steiler Ufermauern verbessert eine geöffnete Bachsohle bereits erheblich die biologische Wirksamkeit eines<br />
Gewässers. In gleicher Weise können das Ortsbild <strong>und</strong> die Naherholungsmöglichkeiten durch eine entsprechende<br />
Gestaltung des Gewässers <strong>und</strong> seines Umfeldes deutlich verbessert werden.<br />
Die Schwerpunkte innerörtlicher Renaturierungen (strukturverbessernder Maßnahmen) befinden sich im vor<br />
allem im Verdichtungsraum (siehe Karte „Oberflächengewässer <strong>und</strong> Auen“) in den Auen von Sulzbach (in<br />
Sulzbach <strong>und</strong> Dudweiler), Rohrbach (Scheidt), Fischbach (in Fischbach), Köllerbach (Püttlingen, Köllerbach,<br />
Völklingen), Rossel (Geislautern), Bist (Wadgassen/Hostenbach), Lochbach (Ensdorf, Hülzweiler), Schwalbach<br />
(Schwalbach) <strong>und</strong> Blies (Wiebelskirchen, Neunkirchen). Auch in den ländlichen Räumen bieten sich<br />
Innerortslagen für eine Aufwertung der Fließgewässer an, auch wenn die entsprechenden Fließgewässerabschnitte<br />
nicht als Renaturierungsschwerpunkte ausgewiesen sind.<br />
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