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Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland

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Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />

Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz<br />

Die Erstellung einer entsprechenden Artenliste ist aufgr<strong>und</strong> der Komplexität <strong>und</strong> der zu leistenden Gr<strong>und</strong>lagenarbeit<br />

als „Prozessaufgabe“ anzusehen, die der permanenten Fortschreibung bedarf. Die unter der Fragestellung<br />

der Verantwortlichkeit ermittelten Arten sind im Internet unter der nachfolgenden Adresse:<br />

www.saarland.de/dokumente/thema_naturschutz/Biodiv110707.pdf veröffentlicht. Ausdrücklich ist darauf<br />

hinzuweisen, dass es sich um ein vorläufiges Ergebnis handelt, welches in den nächsten Jahren sowohl<br />

methodisch als auch inhaltlich weiter ausgearbeitet wird. Ein weiterer Aspekt der regionalen Biodiversitätsstrategie<br />

ist die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung der autochthonen Ökosysteme. Das sind die Lebensräume mit<br />

ihren Lebensgemeinschaften, wie sie ohne das Eingreifen des Menschen hier im <strong>Saarland</strong> ausgeprägt wären.<br />

Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Ökosystemtypen: Wälder, Fließgewässer, Felsen <strong>und</strong><br />

Moore. Aufgr<strong>und</strong> des menschlichen Handelns (Landnutzung, Siedlung, etc.) sind diese Lebensräume entweder<br />

stark überprägt oder bereits völlig verschw<strong>und</strong>en. Bezüglich weiterführender Informationen wird auf<br />

die Internetf<strong>und</strong>stelle: www.saarland.de/dokumente/thema_naturschutz/Biodiv110707.pdf verwiesen. Die im<br />

Landschaftsprogramm dargestellten Erfordernisse <strong>und</strong> Maßnahmen leisten in ihrer Gesamtheit den überörtlichen<br />

landschaftsplanerischen Beitrag zur Erhaltung dieser im <strong>Saarland</strong> noch verbliebenen Lebensraumtypen.<br />

Bezüglich der Handlungsfelder <strong>und</strong> Maßnahmen zur Erhaltung der Arten <strong>und</strong> spezieller Ökosysteme,<br />

für die das <strong>Saarland</strong> besondere Verantwortung trägt, ist ein integrativer Ansatz anzustreben, bei dem zur<br />

Realisierung der Ziele alle möglichen Instrumente des Naturschutzes Anwendung finden. Neben Maßnahmen<br />

im Rahmen von Artenschutzprogrammen sollen auch Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Anwendung<br />

der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie Ökokontomaßnahmen einen Beitrag zur Erhaltung<br />

<strong>und</strong> Entwicklung der Populationen dieser Arten leisten.<br />

Eine besondere gesetzliche Verpflichtung zum Schutz bestimmter Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten ergibt sich darüber<br />

hinaus für besonders <strong>und</strong> streng geschützte Arten gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 <strong>und</strong> 11 des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes,<br />

insbesondere die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie, die europäischen Vogelarten <strong>und</strong><br />

die Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. Entsprechend den Vorgaben der europarechtlichen Vorschriften<br />

ist ein striktes Schutzsystem für diese Arten aufzubauen <strong>und</strong> sicherzustellen, dass die Populationen<br />

der betroffenen Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen.<br />

6.8 Sukzessions- <strong>und</strong> Pflegeflächen, Vertragsnaturschutz<br />

Die Pflege von Lebensräumen dient der Erhaltung besonderer Biotopqualitäten <strong>und</strong> wird im <strong>Saarland</strong>, vor<br />

allem innerhalb von Naturschutzgebieten <strong>und</strong> Natura 2000-Gebieten durchgeführt. Sie ist meist kleinräumig<br />

differenziert <strong>und</strong> in den Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplänen der Schutzgebiete festgelegt. Im <strong>Saarland</strong> wird dies<br />

über das Instrument der Vertragslandwirtschaft bzw. über Vertragsnaturschutz umgesetzt. Organisatorisch<br />

zuständig für die Durchführung von Pflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten ist das Landesamt für Umwelt-<br />

<strong>und</strong> Arbeitsschutz. Daneben erfolgt eine gezielte Pflege von Lebensräumen auf Flächen im Besitz von<br />

Umweltverbänden bzw. im Besitz der Naturlandstiftung Saar.<br />

Das Landschaftsprogramm gibt Hinweise auf die Pflegebedürftigkeit derjenigen Flächen (Pflegeflächen), die<br />

nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. In diesen Bereichen ist eine gezielte Pflege oder die Initiierung<br />

einer neuen Nutzung zur Offenhaltung wertvoller Biotoptypen <strong>und</strong> zum Erhalt der Strukturvielfalt erforderlich.<br />

Bereits völlig verbuschte <strong>und</strong> bewaldete Brachflächen werden als Sukzessionflächen dargestellt (siehe Karte<br />

„Arten, Biotope <strong>und</strong> Lebensraumverb<strong>und</strong>“).<br />

Bei anhaltender Verbrachung landwirtschaftlicher Nutzflächen sind vielerorts Brachenmosaike entstanden,<br />

die aus Vorwäldern, zusammengewachsenen Hecken <strong>und</strong> Wiesenbrachen im Gemenge mit eingestreuten<br />

Nutzflächen zusammengesetzt sind. Eine Offenhaltung der Flächen ist bei fortgeschrittener Verbuschung mit<br />

sehr hohem Aufwand verb<strong>und</strong>en. Diese Flächen werden im Landschaftsprogramm meist als Sukzessionsflächen<br />

für eine natürliche Entwicklung vorgesehen, innerhalb derer sich die Pflege von Einzelflächen aus<br />

Naturschutzsicht als sinnvoll erweisen kann, ansonsten sind diese Flächen auch unter waldwirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten zu Waldflächen weiter zu entwickeln.<br />

6.9 Anforderungen an die Nutzungen (Erfordernisse)<br />

Durch die Landschaftsanalyse <strong>und</strong> -bewertung werden sowohl Handlungsbedarfe zur Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

der Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz als auch Entwicklungsschwerpunkte<br />

zur Aufwertung <strong>und</strong> Sanierung von Defiziträumen aufgezeigt. Daraus ergeben sich Anforderungen (Erfor-<br />

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