Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland
Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland
Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />
Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz<br />
Die Erstellung einer entsprechenden Artenliste ist aufgr<strong>und</strong> der Komplexität <strong>und</strong> der zu leistenden Gr<strong>und</strong>lagenarbeit<br />
als „Prozessaufgabe“ anzusehen, die der permanenten Fortschreibung bedarf. Die unter der Fragestellung<br />
der Verantwortlichkeit ermittelten Arten sind im Internet unter der nachfolgenden Adresse:<br />
www.saarland.de/dokumente/thema_naturschutz/Biodiv110707.pdf veröffentlicht. Ausdrücklich ist darauf<br />
hinzuweisen, dass es sich um ein vorläufiges Ergebnis handelt, welches in den nächsten Jahren sowohl<br />
methodisch als auch inhaltlich weiter ausgearbeitet wird. Ein weiterer Aspekt der regionalen Biodiversitätsstrategie<br />
ist die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung der autochthonen Ökosysteme. Das sind die Lebensräume mit<br />
ihren Lebensgemeinschaften, wie sie ohne das Eingreifen des Menschen hier im <strong>Saarland</strong> ausgeprägt wären.<br />
Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Ökosystemtypen: Wälder, Fließgewässer, Felsen <strong>und</strong><br />
Moore. Aufgr<strong>und</strong> des menschlichen Handelns (Landnutzung, Siedlung, etc.) sind diese Lebensräume entweder<br />
stark überprägt oder bereits völlig verschw<strong>und</strong>en. Bezüglich weiterführender Informationen wird auf<br />
die Internetf<strong>und</strong>stelle: www.saarland.de/dokumente/thema_naturschutz/Biodiv110707.pdf verwiesen. Die im<br />
Landschaftsprogramm dargestellten Erfordernisse <strong>und</strong> Maßnahmen leisten in ihrer Gesamtheit den überörtlichen<br />
landschaftsplanerischen Beitrag zur Erhaltung dieser im <strong>Saarland</strong> noch verbliebenen Lebensraumtypen.<br />
Bezüglich der Handlungsfelder <strong>und</strong> Maßnahmen zur Erhaltung der Arten <strong>und</strong> spezieller Ökosysteme,<br />
für die das <strong>Saarland</strong> besondere Verantwortung trägt, ist ein integrativer Ansatz anzustreben, bei dem zur<br />
Realisierung der Ziele alle möglichen Instrumente des Naturschutzes Anwendung finden. Neben Maßnahmen<br />
im Rahmen von Artenschutzprogrammen sollen auch Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Anwendung<br />
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie Ökokontomaßnahmen einen Beitrag zur Erhaltung<br />
<strong>und</strong> Entwicklung der Populationen dieser Arten leisten.<br />
Eine besondere gesetzliche Verpflichtung zum Schutz bestimmter Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten ergibt sich darüber<br />
hinaus für besonders <strong>und</strong> streng geschützte Arten gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 <strong>und</strong> 11 des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes,<br />
insbesondere die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie, die europäischen Vogelarten <strong>und</strong><br />
die Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. Entsprechend den Vorgaben der europarechtlichen Vorschriften<br />
ist ein striktes Schutzsystem für diese Arten aufzubauen <strong>und</strong> sicherzustellen, dass die Populationen<br />
der betroffenen Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen.<br />
6.8 Sukzessions- <strong>und</strong> Pflegeflächen, Vertragsnaturschutz<br />
Die Pflege von Lebensräumen dient der Erhaltung besonderer Biotopqualitäten <strong>und</strong> wird im <strong>Saarland</strong>, vor<br />
allem innerhalb von Naturschutzgebieten <strong>und</strong> Natura 2000-Gebieten durchgeführt. Sie ist meist kleinräumig<br />
differenziert <strong>und</strong> in den Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplänen der Schutzgebiete festgelegt. Im <strong>Saarland</strong> wird dies<br />
über das Instrument der Vertragslandwirtschaft bzw. über Vertragsnaturschutz umgesetzt. Organisatorisch<br />
zuständig für die Durchführung von Pflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten ist das Landesamt für Umwelt-<br />
<strong>und</strong> Arbeitsschutz. Daneben erfolgt eine gezielte Pflege von Lebensräumen auf Flächen im Besitz von<br />
Umweltverbänden bzw. im Besitz der Naturlandstiftung Saar.<br />
Das Landschaftsprogramm gibt Hinweise auf die Pflegebedürftigkeit derjenigen Flächen (Pflegeflächen), die<br />
nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. In diesen Bereichen ist eine gezielte Pflege oder die Initiierung<br />
einer neuen Nutzung zur Offenhaltung wertvoller Biotoptypen <strong>und</strong> zum Erhalt der Strukturvielfalt erforderlich.<br />
Bereits völlig verbuschte <strong>und</strong> bewaldete Brachflächen werden als Sukzessionflächen dargestellt (siehe Karte<br />
„Arten, Biotope <strong>und</strong> Lebensraumverb<strong>und</strong>“).<br />
Bei anhaltender Verbrachung landwirtschaftlicher Nutzflächen sind vielerorts Brachenmosaike entstanden,<br />
die aus Vorwäldern, zusammengewachsenen Hecken <strong>und</strong> Wiesenbrachen im Gemenge mit eingestreuten<br />
Nutzflächen zusammengesetzt sind. Eine Offenhaltung der Flächen ist bei fortgeschrittener Verbuschung mit<br />
sehr hohem Aufwand verb<strong>und</strong>en. Diese Flächen werden im Landschaftsprogramm meist als Sukzessionsflächen<br />
für eine natürliche Entwicklung vorgesehen, innerhalb derer sich die Pflege von Einzelflächen aus<br />
Naturschutzsicht als sinnvoll erweisen kann, ansonsten sind diese Flächen auch unter waldwirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten zu Waldflächen weiter zu entwickeln.<br />
6.9 Anforderungen an die Nutzungen (Erfordernisse)<br />
Durch die Landschaftsanalyse <strong>und</strong> -bewertung werden sowohl Handlungsbedarfe zur Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
der Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz als auch Entwicklungsschwerpunkte<br />
zur Aufwertung <strong>und</strong> Sanierung von Defiziträumen aufgezeigt. Daraus ergeben sich Anforderungen (Erfor-<br />
69