Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland
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Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />
Landwirtschaft<br />
<br />
<br />
Brachemosaike mit Sandrasen, Besenginsterfluren, Weißdorn-Gebüschen <strong>und</strong> Vorwaldentwicklung in<br />
den offenen Hanglagen der Sandsteingebiete sowie<br />
Brachemosaike auf Muschelkalk <strong>und</strong> Vulkanit mit wärmeliebenden Gebüschen, Magerrasen <strong>und</strong> Vorwäldern<br />
auf den Stufenhängen der Gaulandschaften sowie den Kuppen <strong>und</strong> Hangbereichen in den Vulkanitgebieten.<br />
Die FBN überlagern naturgemäß die Flächennutzungen, so auch zum Teil die landwirtschaftlichen Vorranggebiete.<br />
Dabei stellen die dargestellten FBN die durch Ziffer 51 des LEP Umwelt garantierte landwirtschaftliche<br />
Bodennutzung nicht in Frage. Vielmehr wird der sich aus dem Anforderungsprofil an die Landwirtschaft<br />
nach § 8 Abs. 2 SNG i.V.m. § 5 Abs. 4 BNatSchG ergebende Handlungsbedarf für die Landwirtschaft räumlich<br />
konkretisiert. Des Weiteren werden die sich aus § 5 Abs. 2 Nr. 1 SNG i.V.m. § 5 Abs. 3 BNatSchG sowie<br />
unter Beachtung von Ziffer 52 des LEP Umwelt ergebenden Verpflichtungen inhaltlich <strong>und</strong> räumlich näher<br />
bestimmt bzw. weitere Erfordernisse des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege im Sinne von § 5 Abs. 1<br />
SNG i.V.m. § 14 Abs. 1 BNatSchG dargestellt. Divergierende Nutzungsinteressen sollen auf dem Wege des<br />
Vertragsnaturschutzes (§ 9 Abs. 2 SNG) gelöst werden.<br />
Maßnahmen in den FBN:<br />
Extensivierung der Beweidung in Auen, auf Feuchtstandorten <strong>und</strong> sonstigen sensiblen Magerstandorten,<br />
Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung von extensiven Grünlandnutzungen in Vorranggebieten der Landwirtschaft,<br />
Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung extensiver nicht erwerbslandwirtschaftlicher Nutzungen zur Offenhaltung der<br />
Kulturlandschaft (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />
Offenhaltung von Pflegeflächen durch extensive landwirtschaftliche Nutzung,<br />
Teilflächen der Sukzession überlassen (siehe Karte „Arten, Biotope <strong>und</strong> Lebensraumverb<strong>und</strong>“) sowie<br />
Erhaltung bzw. Wiederaufnahme der Streuobstnutzung (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“).<br />
Als Schwerpunkträume zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft werden Defiziträume bezeichnet, die derzeit<br />
keine besondere Bedeutung für die Wert- <strong>und</strong> Funktionselemente des Naturschutzes besitzen, jedoch<br />
auf Gr<strong>und</strong> ihres hohen standörtlichen <strong>und</strong> räumlichen Entwicklungspotenzials oder der erheblichen Beeinträchtigung<br />
der biotischen <strong>und</strong> abiotischen Naturgüter einen besonderen Handlungs- <strong>und</strong> Sanierungsbedarf<br />
aufweisen.<br />
Zu den Schwerpunkträumen zählen:<br />
hängige Ackerbaugebiete als Schwerpunkte der Bodenerosion im Prims-Blies-Hügelland, dem Prims-<br />
Hochland, dem Pfälzer <strong>und</strong> Nohfelden-Hirsteiner Bergland (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />
Offenlandbereiche mit besonderer Bedeutung als klimatische Ausgleichsfläche (siehe Karte „Klima –<br />
Boden - Gr<strong>und</strong>wasser“) <strong>und</strong> Lebensraum (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />
Auen mit intensiven landwirtschaftlichen Nutzungen mit Schwerpunkt im Prims-Blies-Hügelland <strong>und</strong> den<br />
Gaulandschaften (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />
Räume mit besonderen Standorteigenschaften <strong>und</strong> hohem Entwicklungspotenzial für den Arten- <strong>und</strong><br />
Biotopschutz (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />
<br />
<br />
beeinträchtigte Talauen mit Renaturierungs- <strong>und</strong> Sanierungspotenzial sowie<br />
ausgebaute oder begradigte Fließgewässer mit hoher Renaturierungspriorität (siehe Karte „Oberflächengewässer<br />
<strong>und</strong> Auen“).<br />
Über gezielte Aufwertungs- <strong>und</strong> Sanierungsmaßnahmen soll unter Effizienzgesichtspunkten eine möglichst<br />
effektive Aufwertung der Landschaft aus der Sicht des Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes, aber auch der anderen<br />
Naturgüter Boden, Fließgewässer, Klima <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser erreicht werden.<br />
Maßnahmen in den Schwerpunkträumen zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft:<br />
Strukturanreicherung in strukturarmen Agrarlandschaften (schwerpunktmäßig entlang von Hauptwirtschaftswegen<br />
bevorzugt in Form von Hochgrün als Verbindungsachsen zwischen Siedlungsbereichen in<br />
Abstimmung mit den Belangen des Vogelschutzes) (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />
erosionsmindernde Strukturanreicherung auf erosionsverdächtigen Hangstandorten (hangparallele<br />
Grünland-, Brache- oder Heckenstreifen) (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />
Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung extensiver landwirtschaftlicher Nutzungen zur Offenhaltung der Kulturlandschaft<br />
(siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />
Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung extensiver Grünlandnutzung in Auen <strong>und</strong> auf Standorten mit besonderem<br />
Entwicklungspotenzial (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />
Extensivierung der Beweidung in Auen <strong>und</strong> auf Feuchtstandorten (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong><br />
Landwirtschaft“),<br />
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