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Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland

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Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />

Landwirtschaft<br />

<br />

<br />

Brachemosaike mit Sandrasen, Besenginsterfluren, Weißdorn-Gebüschen <strong>und</strong> Vorwaldentwicklung in<br />

den offenen Hanglagen der Sandsteingebiete sowie<br />

Brachemosaike auf Muschelkalk <strong>und</strong> Vulkanit mit wärmeliebenden Gebüschen, Magerrasen <strong>und</strong> Vorwäldern<br />

auf den Stufenhängen der Gaulandschaften sowie den Kuppen <strong>und</strong> Hangbereichen in den Vulkanitgebieten.<br />

Die FBN überlagern naturgemäß die Flächennutzungen, so auch zum Teil die landwirtschaftlichen Vorranggebiete.<br />

Dabei stellen die dargestellten FBN die durch Ziffer 51 des LEP Umwelt garantierte landwirtschaftliche<br />

Bodennutzung nicht in Frage. Vielmehr wird der sich aus dem Anforderungsprofil an die Landwirtschaft<br />

nach § 8 Abs. 2 SNG i.V.m. § 5 Abs. 4 BNatSchG ergebende Handlungsbedarf für die Landwirtschaft räumlich<br />

konkretisiert. Des Weiteren werden die sich aus § 5 Abs. 2 Nr. 1 SNG i.V.m. § 5 Abs. 3 BNatSchG sowie<br />

unter Beachtung von Ziffer 52 des LEP Umwelt ergebenden Verpflichtungen inhaltlich <strong>und</strong> räumlich näher<br />

bestimmt bzw. weitere Erfordernisse des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege im Sinne von § 5 Abs. 1<br />

SNG i.V.m. § 14 Abs. 1 BNatSchG dargestellt. Divergierende Nutzungsinteressen sollen auf dem Wege des<br />

Vertragsnaturschutzes (§ 9 Abs. 2 SNG) gelöst werden.<br />

Maßnahmen in den FBN:<br />

Extensivierung der Beweidung in Auen, auf Feuchtstandorten <strong>und</strong> sonstigen sensiblen Magerstandorten,<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung von extensiven Grünlandnutzungen in Vorranggebieten der Landwirtschaft,<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung extensiver nicht erwerbslandwirtschaftlicher Nutzungen zur Offenhaltung der<br />

Kulturlandschaft (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />

Offenhaltung von Pflegeflächen durch extensive landwirtschaftliche Nutzung,<br />

Teilflächen der Sukzession überlassen (siehe Karte „Arten, Biotope <strong>und</strong> Lebensraumverb<strong>und</strong>“) sowie<br />

Erhaltung bzw. Wiederaufnahme der Streuobstnutzung (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“).<br />

Als Schwerpunkträume zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft werden Defiziträume bezeichnet, die derzeit<br />

keine besondere Bedeutung für die Wert- <strong>und</strong> Funktionselemente des Naturschutzes besitzen, jedoch<br />

auf Gr<strong>und</strong> ihres hohen standörtlichen <strong>und</strong> räumlichen Entwicklungspotenzials oder der erheblichen Beeinträchtigung<br />

der biotischen <strong>und</strong> abiotischen Naturgüter einen besonderen Handlungs- <strong>und</strong> Sanierungsbedarf<br />

aufweisen.<br />

Zu den Schwerpunkträumen zählen:<br />

hängige Ackerbaugebiete als Schwerpunkte der Bodenerosion im Prims-Blies-Hügelland, dem Prims-<br />

Hochland, dem Pfälzer <strong>und</strong> Nohfelden-Hirsteiner Bergland (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />

Offenlandbereiche mit besonderer Bedeutung als klimatische Ausgleichsfläche (siehe Karte „Klima –<br />

Boden - Gr<strong>und</strong>wasser“) <strong>und</strong> Lebensraum (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />

Auen mit intensiven landwirtschaftlichen Nutzungen mit Schwerpunkt im Prims-Blies-Hügelland <strong>und</strong> den<br />

Gaulandschaften (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />

Räume mit besonderen Standorteigenschaften <strong>und</strong> hohem Entwicklungspotenzial für den Arten- <strong>und</strong><br />

Biotopschutz (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />

<br />

<br />

beeinträchtigte Talauen mit Renaturierungs- <strong>und</strong> Sanierungspotenzial sowie<br />

ausgebaute oder begradigte Fließgewässer mit hoher Renaturierungspriorität (siehe Karte „Oberflächengewässer<br />

<strong>und</strong> Auen“).<br />

Über gezielte Aufwertungs- <strong>und</strong> Sanierungsmaßnahmen soll unter Effizienzgesichtspunkten eine möglichst<br />

effektive Aufwertung der Landschaft aus der Sicht des Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes, aber auch der anderen<br />

Naturgüter Boden, Fließgewässer, Klima <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser erreicht werden.<br />

Maßnahmen in den Schwerpunkträumen zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft:<br />

Strukturanreicherung in strukturarmen Agrarlandschaften (schwerpunktmäßig entlang von Hauptwirtschaftswegen<br />

bevorzugt in Form von Hochgrün als Verbindungsachsen zwischen Siedlungsbereichen in<br />

Abstimmung mit den Belangen des Vogelschutzes) (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />

erosionsmindernde Strukturanreicherung auf erosionsverdächtigen Hangstandorten (hangparallele<br />

Grünland-, Brache- oder Heckenstreifen) (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung extensiver landwirtschaftlicher Nutzungen zur Offenhaltung der Kulturlandschaft<br />

(siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung extensiver Grünlandnutzung in Auen <strong>und</strong> auf Standorten mit besonderem<br />

Entwicklungspotenzial (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“),<br />

Extensivierung der Beweidung in Auen <strong>und</strong> auf Feuchtstandorten (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong><br />

Landwirtschaft“),<br />

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