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Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland

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Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />

Landwirtschaft<br />

<br />

<br />

<br />

Entwicklung von Gewässerrandstreifen,<br />

Renaturierung der Fließgewässer/Verbesserung der Gewässerstruktur sowie<br />

Reaktivierung der Aue <strong>und</strong> Entwicklung naturnaher Auenlebensräume (siehe Karte „Oberflächengewässer<br />

<strong>und</strong> Auen“).<br />

10.6 Nicht erwerbslandwirtschaftliche Freiflächen- <strong>und</strong> typische „Ortsrand“- Nutzungen<br />

Nicht erwerbslandwirtschaftliche Freiflächennutzungen üben in erster Linie Privatpersonen aus, die sich<br />

(nahezu) ausschließlich der Pferdehaltung widmen. Sie bewirtschaften heute bereits große Flächen im Ordnungsraum,<br />

auch solche, die auf Gr<strong>und</strong> ihrer Lage oder Standorteigenschaften nicht mehr von Interesse für<br />

die klassische Erwerbslandwirtschaft sind. Die Pferde- <strong>und</strong> Kleintierhaltung, aber auch Klein- <strong>und</strong> Freizeitgärten<br />

breiten sich als typische Orts- <strong>und</strong> Stadtrandnutzungen auch in bereits brachgefallenen Landwirtschaftsflächen<br />

aus <strong>und</strong> nehmen diese wieder in Nutzung. Insbesondere im Saartal <strong>und</strong> der Waldachse im<br />

Ordnungsraum kann die Nutzung der verbliebenen Offenlandbereiche nur durch diese Folgenutzungen gewährleistet<br />

werden. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der letzten Offenlandlebensräume<br />

in den walddominierten Naturräumen <strong>und</strong> zur Sicherung wichtiger klimaaktiver Flächen im Ballungsraum<br />

mit direktem Siedlungsbezug.<br />

In einigen Landwirtschaftsräumen führt diese Entwicklung zu Flächenkonkurrenzen für die Erwerbslandwirtschaft,<br />

meist jedoch stößt die Freizeitnutzung in die freiwerdenden Räume.<br />

In einigen Bereichen - großflächig beispielsweise westlich von Ludweiler - besteht ein dringender Lenkungsbedarf<br />

bzw. unmittelbarer Bedarf zur Verminderung von Bewirtschaftungsfehlern. Hierunter fällt vor allem die<br />

ungeregelte Ausbreitung von Pferdekoppeln, Zäunen, freizeitorientierter Bebauung im Außenbereich <strong>und</strong><br />

intensiver Beweidung (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“).<br />

Eine vordringliche Aufgabe stellt die Entwicklung der Streuobstgürtel <strong>und</strong> kleinteiligen Ortsrandmosaike in<br />

den Gaulandschaften sowie den Streuobstgebieten um Wiebelskirchen, Frankenholz, den Vulkanithängen<br />

<strong>und</strong> den Primsterrassen dar. Sie übernehmen nicht nur eine besondere Funktion für die siedlungsnahe Erholung<br />

sondern - auf Gr<strong>und</strong> ihres spezifischen Lebensraumangebotes - auch für den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz.<br />

Sie prägen das Erscheinungsbild dieser Landschaften. Zahlreiche Bestände fallen mangels Bewirtschaftungsinteresse<br />

aus der Nutzung, sind überaltert oder bereits brachgefallen. Innovative Nutzungskonzepte<br />

zur Weiterführung <strong>und</strong> Förderung des Streuobstbaues müssen sich an heutigen Lebensstilen orientieren <strong>und</strong><br />

ortspezifische Lösungen erarbeiten.<br />

10.7 Bedeutung der Landwirtschaft für die Naherholung <strong>und</strong> die Kulturlandschaft<br />

Im Zuge der jahrh<strong>und</strong>ertlangen landwirtschaftlichen Nutzung entstanden die für das <strong>Saarland</strong> typischen offenen<br />

Kulturlandschaften. Sie tragen maßgeblich zur Identifikation der Bevölkerung mit der Region bei.<br />

Gleichzeitig sind sie wesentlicher Gegenstand der Erholungsnutzung, sowohl im ländlichen Raum als auch<br />

im Ordnungsraum.<br />

Der Landwirtschaft kommt bei der „Pflege“ <strong>und</strong> Gestaltung der Landschaft eine herausragende Rolle zu.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kann nur eine Unterstützung der Erwerbslandwirtschaft bzw. deren Einbindung in die Pflege<br />

<strong>und</strong> Entwicklung des Offenlandes sowie die Unterstützung nicht erwerbslandwirtschaftlicher extensiver Folgenutzungen<br />

die Erhaltung unserer Kulturlandschaft sicherstellen. Eine Offenhaltung von verbrachten Bereichen<br />

durch administrative Pflege muss auf Einzelflächen mit herausragender Bedeutung für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft beschränkt bleiben.<br />

Die Landwirtschaft brachte in der Vergangenheit einen ausgeprägten Formenschatz <strong>und</strong> eine Vielzahl von<br />

Biotoptypen hervor, deren Entstehung auf überkommene Nutzungen zurückzuführen ist <strong>und</strong> die sich insbesondere<br />

in den noch kleinschlägigen <strong>und</strong> extensiv genutzten Bereichen erhalten konnten. Hierzu zählen<br />

Ackerterrassen, Wölbäcker <strong>und</strong> Hohlwege ebenso wie Pfeifengraswiesen <strong>und</strong> Kalk-Halbtrockenrasen.<br />

„Historische Kulturlandschaften <strong>und</strong> –landschaftsteile von besonderer Eigenart, einschließlich solcher von<br />

besonderer Bedeutung für die Eigenart oder Schönheit geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- <strong>und</strong><br />

Bodendenkmäler, sind zu erhalten.“ Dieser naturschutzrechtliche Gr<strong>und</strong>satz gebietet die Auseinandersetzung<br />

mit dem auch auf EU-Ebene formulierten Erhaltungsauftrag für das kulturelle Erbe sowie dessen Inwertsetzung<br />

für die Regionalentwicklung <strong>und</strong> Naherholung. Die Abgrenzung „traditioneller“, kulturhistorisch<br />

bedeutsamer Landschaften als zu erhaltende besonders wertvolle Kulturlandschaften im <strong>Saarland</strong> stellt ei-<br />

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