Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland
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Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />
Landwirtschaft<br />
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Entwicklung von Gewässerrandstreifen,<br />
Renaturierung der Fließgewässer/Verbesserung der Gewässerstruktur sowie<br />
Reaktivierung der Aue <strong>und</strong> Entwicklung naturnaher Auenlebensräume (siehe Karte „Oberflächengewässer<br />
<strong>und</strong> Auen“).<br />
10.6 Nicht erwerbslandwirtschaftliche Freiflächen- <strong>und</strong> typische „Ortsrand“- Nutzungen<br />
Nicht erwerbslandwirtschaftliche Freiflächennutzungen üben in erster Linie Privatpersonen aus, die sich<br />
(nahezu) ausschließlich der Pferdehaltung widmen. Sie bewirtschaften heute bereits große Flächen im Ordnungsraum,<br />
auch solche, die auf Gr<strong>und</strong> ihrer Lage oder Standorteigenschaften nicht mehr von Interesse für<br />
die klassische Erwerbslandwirtschaft sind. Die Pferde- <strong>und</strong> Kleintierhaltung, aber auch Klein- <strong>und</strong> Freizeitgärten<br />
breiten sich als typische Orts- <strong>und</strong> Stadtrandnutzungen auch in bereits brachgefallenen Landwirtschaftsflächen<br />
aus <strong>und</strong> nehmen diese wieder in Nutzung. Insbesondere im Saartal <strong>und</strong> der Waldachse im<br />
Ordnungsraum kann die Nutzung der verbliebenen Offenlandbereiche nur durch diese Folgenutzungen gewährleistet<br />
werden. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der letzten Offenlandlebensräume<br />
in den walddominierten Naturräumen <strong>und</strong> zur Sicherung wichtiger klimaaktiver Flächen im Ballungsraum<br />
mit direktem Siedlungsbezug.<br />
In einigen Landwirtschaftsräumen führt diese Entwicklung zu Flächenkonkurrenzen für die Erwerbslandwirtschaft,<br />
meist jedoch stößt die Freizeitnutzung in die freiwerdenden Räume.<br />
In einigen Bereichen - großflächig beispielsweise westlich von Ludweiler - besteht ein dringender Lenkungsbedarf<br />
bzw. unmittelbarer Bedarf zur Verminderung von Bewirtschaftungsfehlern. Hierunter fällt vor allem die<br />
ungeregelte Ausbreitung von Pferdekoppeln, Zäunen, freizeitorientierter Bebauung im Außenbereich <strong>und</strong><br />
intensiver Beweidung (siehe Karte „Waldwirtschaft <strong>und</strong> Landwirtschaft“).<br />
Eine vordringliche Aufgabe stellt die Entwicklung der Streuobstgürtel <strong>und</strong> kleinteiligen Ortsrandmosaike in<br />
den Gaulandschaften sowie den Streuobstgebieten um Wiebelskirchen, Frankenholz, den Vulkanithängen<br />
<strong>und</strong> den Primsterrassen dar. Sie übernehmen nicht nur eine besondere Funktion für die siedlungsnahe Erholung<br />
sondern - auf Gr<strong>und</strong> ihres spezifischen Lebensraumangebotes - auch für den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz.<br />
Sie prägen das Erscheinungsbild dieser Landschaften. Zahlreiche Bestände fallen mangels Bewirtschaftungsinteresse<br />
aus der Nutzung, sind überaltert oder bereits brachgefallen. Innovative Nutzungskonzepte<br />
zur Weiterführung <strong>und</strong> Förderung des Streuobstbaues müssen sich an heutigen Lebensstilen orientieren <strong>und</strong><br />
ortspezifische Lösungen erarbeiten.<br />
10.7 Bedeutung der Landwirtschaft für die Naherholung <strong>und</strong> die Kulturlandschaft<br />
Im Zuge der jahrh<strong>und</strong>ertlangen landwirtschaftlichen Nutzung entstanden die für das <strong>Saarland</strong> typischen offenen<br />
Kulturlandschaften. Sie tragen maßgeblich zur Identifikation der Bevölkerung mit der Region bei.<br />
Gleichzeitig sind sie wesentlicher Gegenstand der Erholungsnutzung, sowohl im ländlichen Raum als auch<br />
im Ordnungsraum.<br />
Der Landwirtschaft kommt bei der „Pflege“ <strong>und</strong> Gestaltung der Landschaft eine herausragende Rolle zu.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich kann nur eine Unterstützung der Erwerbslandwirtschaft bzw. deren Einbindung in die Pflege<br />
<strong>und</strong> Entwicklung des Offenlandes sowie die Unterstützung nicht erwerbslandwirtschaftlicher extensiver Folgenutzungen<br />
die Erhaltung unserer Kulturlandschaft sicherstellen. Eine Offenhaltung von verbrachten Bereichen<br />
durch administrative Pflege muss auf Einzelflächen mit herausragender Bedeutung für Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft beschränkt bleiben.<br />
Die Landwirtschaft brachte in der Vergangenheit einen ausgeprägten Formenschatz <strong>und</strong> eine Vielzahl von<br />
Biotoptypen hervor, deren Entstehung auf überkommene Nutzungen zurückzuführen ist <strong>und</strong> die sich insbesondere<br />
in den noch kleinschlägigen <strong>und</strong> extensiv genutzten Bereichen erhalten konnten. Hierzu zählen<br />
Ackerterrassen, Wölbäcker <strong>und</strong> Hohlwege ebenso wie Pfeifengraswiesen <strong>und</strong> Kalk-Halbtrockenrasen.<br />
„Historische Kulturlandschaften <strong>und</strong> –landschaftsteile von besonderer Eigenart, einschließlich solcher von<br />
besonderer Bedeutung für die Eigenart oder Schönheit geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- <strong>und</strong><br />
Bodendenkmäler, sind zu erhalten.“ Dieser naturschutzrechtliche Gr<strong>und</strong>satz gebietet die Auseinandersetzung<br />
mit dem auch auf EU-Ebene formulierten Erhaltungsauftrag für das kulturelle Erbe sowie dessen Inwertsetzung<br />
für die Regionalentwicklung <strong>und</strong> Naherholung. Die Abgrenzung „traditioneller“, kulturhistorisch<br />
bedeutsamer Landschaften als zu erhaltende besonders wertvolle Kulturlandschaften im <strong>Saarland</strong> stellt ei-<br />
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