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Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland

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Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />

Erholungsvorsorge <strong>und</strong> Freiraumentwicklung<br />

8.1 Erholungsvorsorge <strong>und</strong> Freiraumentwicklung als Aufgabenfeld der räumlichen<br />

Planung<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft stellen die physische, aber auch die psychische <strong>und</strong> kulturelle Lebensgr<strong>und</strong>lage des<br />

Menschen dar. Sie sind elementare Voraussetzung für Identitätsfindung <strong>und</strong> Ortsbezug der hier lebenden<br />

Menschen, sowie für ihre natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholung. In diesem Zusammenhang gewinnt der<br />

Begriff der Kulturlandschaft, die das Wirken <strong>und</strong> Wirtschaften der Menschen abbildet, eine zentrale Bedeutung.<br />

Sowohl die Pflege <strong>und</strong> Entwicklung der saarländischen Kulturlandschaften als auch die Erholungsvorsorge<br />

gehören zu einem wesentlichen Aufgabenbereich von Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege. Beide Aspekte<br />

sind eng miteinander verflochten, da zentrale Aspekte der natur- <strong>und</strong> landschaftsgeb<strong>und</strong>enen Erholung<br />

das Landschaftsbild <strong>und</strong> die Vielfalt der Kulturlandschaften mit ihrem typischen Charakter betreffen.<br />

Hohe Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Schutz <strong>und</strong> der Pflege kultureller Landschaftsbestandteile<br />

zu, die in besonderer Art <strong>und</strong> Weise dazu geeignet sind, die Entwicklungsgeschichte der saarländischen<br />

Landschaft zu vermitteln.<br />

Die landschaftsbezogene Erholungsvorsorge ist somit auch eine Aufgabe der Landschaftsplanung. Die Erholungsvorsorge<br />

beschränkt sich dabei nicht nur auf waldreiche Gebiete <strong>und</strong> Agrarräume, sondern auch die<br />

industriell geprägten Landschaften sollen in die Erholungsnutzung mit einbezogen werden. Die Aufwertung<br />

der Ballungsräume im Sinne einer Steigerung der Qualität von Landschaft wird in Zukunft ein entscheidender<br />

Faktor in der Regionalentwicklung werden, da regionale <strong>und</strong> örtliche Umweltfaktoren als „weiche“ Standortfaktoren<br />

zunehmend an Bedeutung gewinnen.<br />

Die Aufgabe des Landschaftsprogramms besteht darin, eine Konzeption zur Entwicklung von Landschaftsqualitäten<br />

vorzulegen, der die Leitziele einer nachhaltigen Regionalentwicklung <strong>und</strong> die Ziele des Naturschutzes<br />

zu Gr<strong>und</strong>e liegen, <strong>und</strong> diese in die räumliche Planung zu übersetzen. Entwicklungstrends, -perspektiven<br />

<strong>und</strong> -ziele der Flächennutzungen stellen die wesentlichen Rahmenbedingungen der Konzeption<br />

dar. Dabei soll eine segregierende Funktionalisierung der Landschaft vermieden werden: Erholungseignung<br />

muss als überlagernde Funktion gefördert werden <strong>und</strong> stellt damit alle Flächennutzungen vor die Herausforderung,<br />

die Freiräume im bebauten <strong>und</strong> unbebauten Bereich so zu gestalten, dass Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsnutzung<br />

im Wohn- <strong>und</strong> Arbeitsumfeld, in der offenen Landschaft, im Wald möglich wird.<br />

Damit widmet sich das Landschaftsprogramm in erster Linie den Landschaftsqualitäten für Erholungsvorsorge.<br />

Schutz, Pflege <strong>und</strong> Entwicklung der Kulturlandschaft werden damit zur zentralen Erholungsvorsorge.<br />

8.2 Nachhaltigkeit in der Freiraumentwicklung <strong>und</strong> Erholungsvorsorge<br />

Nachhaltige Freiraumentwicklung muss einerseits die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sichern, verbessern<br />

oder wiederherstellen, andererseits auf einer tragfähigen Nutzung der Landschaft aufbauen, um<br />

nicht zuletzt Kosten für die Allgemeinheit zu minimieren. Soziokulturelle Aspekte sind insbesondere im Hinblick<br />

auf die Wahrung der kulturellen Identität, die Erreichbarkeit <strong>und</strong> die qualitative Ausstattung der Freiräume<br />

zu berücksichtigen. Dadurch werden die Gr<strong>und</strong>voraussetzungen zur Bereitstellung von Freiräumen<br />

mit hoher Erholungseignung geschaffen.<br />

Wesentliche Zielsetzungen für die Erholungsvorsorge <strong>und</strong> für die Entwicklung der Kulturlandschaft in diesem<br />

Sinne sind:<br />

die Sicherung des Erholungswertes der Landschaft durch Erhaltung oder Wiederherstellung von Vielfalt,<br />

Eigenart <strong>und</strong> Schönheit des Landschaftsbildes,<br />

die Sicherung des Angebotes unterschiedlicher Erholungslandschaften <strong>und</strong> die Einbeziehung auch industriell<br />

geprägter Landschaften in die Erholungsplanung,<br />

die Entwicklung städtischer Erholungsgebiete am Rande oder innerhalb von städtischen Siedlungen,<br />

die Entwicklung der saarländischen Landschaften unter Berücksichtigung der Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart der<br />

Kulturlandschaften sowie der gewachsenen Struktur <strong>und</strong> des Landschaftsbildes,<br />

die Erhaltung besonders wertvoller Kulturlandschaften,<br />

die Erhaltung <strong>und</strong> Erfassung natürlicher Landschaftsbestandteile <strong>und</strong> kultureller Elemente,<br />

die Abstimmung der erforderlichen Erholungseinrichtungen auf den jeweiligen Landschaftscharakter, die<br />

naturräumliche Ausstattung <strong>und</strong> auf die Belange der ortsansässigen Bevölkerung sowie<br />

die Förderung des sanften Tourismus.<br />

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der Kulturlandschaften bzw. die damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Erholungsvorsorge nicht im Rahmen eines rein konservierenden Schutzes oder nur nachgeahmter<br />

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