Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland
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Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />
Erholungsvorsorge <strong>und</strong> Freiraumentwicklung<br />
8.1 Erholungsvorsorge <strong>und</strong> Freiraumentwicklung als Aufgabenfeld der räumlichen<br />
Planung<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft stellen die physische, aber auch die psychische <strong>und</strong> kulturelle Lebensgr<strong>und</strong>lage des<br />
Menschen dar. Sie sind elementare Voraussetzung für Identitätsfindung <strong>und</strong> Ortsbezug der hier lebenden<br />
Menschen, sowie für ihre natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholung. In diesem Zusammenhang gewinnt der<br />
Begriff der Kulturlandschaft, die das Wirken <strong>und</strong> Wirtschaften der Menschen abbildet, eine zentrale Bedeutung.<br />
Sowohl die Pflege <strong>und</strong> Entwicklung der saarländischen Kulturlandschaften als auch die Erholungsvorsorge<br />
gehören zu einem wesentlichen Aufgabenbereich von Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege. Beide Aspekte<br />
sind eng miteinander verflochten, da zentrale Aspekte der natur- <strong>und</strong> landschaftsgeb<strong>und</strong>enen Erholung<br />
das Landschaftsbild <strong>und</strong> die Vielfalt der Kulturlandschaften mit ihrem typischen Charakter betreffen.<br />
Hohe Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Schutz <strong>und</strong> der Pflege kultureller Landschaftsbestandteile<br />
zu, die in besonderer Art <strong>und</strong> Weise dazu geeignet sind, die Entwicklungsgeschichte der saarländischen<br />
Landschaft zu vermitteln.<br />
Die landschaftsbezogene Erholungsvorsorge ist somit auch eine Aufgabe der Landschaftsplanung. Die Erholungsvorsorge<br />
beschränkt sich dabei nicht nur auf waldreiche Gebiete <strong>und</strong> Agrarräume, sondern auch die<br />
industriell geprägten Landschaften sollen in die Erholungsnutzung mit einbezogen werden. Die Aufwertung<br />
der Ballungsräume im Sinne einer Steigerung der Qualität von Landschaft wird in Zukunft ein entscheidender<br />
Faktor in der Regionalentwicklung werden, da regionale <strong>und</strong> örtliche Umweltfaktoren als „weiche“ Standortfaktoren<br />
zunehmend an Bedeutung gewinnen.<br />
Die Aufgabe des Landschaftsprogramms besteht darin, eine Konzeption zur Entwicklung von Landschaftsqualitäten<br />
vorzulegen, der die Leitziele einer nachhaltigen Regionalentwicklung <strong>und</strong> die Ziele des Naturschutzes<br />
zu Gr<strong>und</strong>e liegen, <strong>und</strong> diese in die räumliche Planung zu übersetzen. Entwicklungstrends, -perspektiven<br />
<strong>und</strong> -ziele der Flächennutzungen stellen die wesentlichen Rahmenbedingungen der Konzeption<br />
dar. Dabei soll eine segregierende Funktionalisierung der Landschaft vermieden werden: Erholungseignung<br />
muss als überlagernde Funktion gefördert werden <strong>und</strong> stellt damit alle Flächennutzungen vor die Herausforderung,<br />
die Freiräume im bebauten <strong>und</strong> unbebauten Bereich so zu gestalten, dass Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsnutzung<br />
im Wohn- <strong>und</strong> Arbeitsumfeld, in der offenen Landschaft, im Wald möglich wird.<br />
Damit widmet sich das Landschaftsprogramm in erster Linie den Landschaftsqualitäten für Erholungsvorsorge.<br />
Schutz, Pflege <strong>und</strong> Entwicklung der Kulturlandschaft werden damit zur zentralen Erholungsvorsorge.<br />
8.2 Nachhaltigkeit in der Freiraumentwicklung <strong>und</strong> Erholungsvorsorge<br />
Nachhaltige Freiraumentwicklung muss einerseits die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sichern, verbessern<br />
oder wiederherstellen, andererseits auf einer tragfähigen Nutzung der Landschaft aufbauen, um<br />
nicht zuletzt Kosten für die Allgemeinheit zu minimieren. Soziokulturelle Aspekte sind insbesondere im Hinblick<br />
auf die Wahrung der kulturellen Identität, die Erreichbarkeit <strong>und</strong> die qualitative Ausstattung der Freiräume<br />
zu berücksichtigen. Dadurch werden die Gr<strong>und</strong>voraussetzungen zur Bereitstellung von Freiräumen<br />
mit hoher Erholungseignung geschaffen.<br />
Wesentliche Zielsetzungen für die Erholungsvorsorge <strong>und</strong> für die Entwicklung der Kulturlandschaft in diesem<br />
Sinne sind:<br />
die Sicherung des Erholungswertes der Landschaft durch Erhaltung oder Wiederherstellung von Vielfalt,<br />
Eigenart <strong>und</strong> Schönheit des Landschaftsbildes,<br />
die Sicherung des Angebotes unterschiedlicher Erholungslandschaften <strong>und</strong> die Einbeziehung auch industriell<br />
geprägter Landschaften in die Erholungsplanung,<br />
die Entwicklung städtischer Erholungsgebiete am Rande oder innerhalb von städtischen Siedlungen,<br />
die Entwicklung der saarländischen Landschaften unter Berücksichtigung der Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart der<br />
Kulturlandschaften sowie der gewachsenen Struktur <strong>und</strong> des Landschaftsbildes,<br />
die Erhaltung besonders wertvoller Kulturlandschaften,<br />
die Erhaltung <strong>und</strong> Erfassung natürlicher Landschaftsbestandteile <strong>und</strong> kultureller Elemente,<br />
die Abstimmung der erforderlichen Erholungseinrichtungen auf den jeweiligen Landschaftscharakter, die<br />
naturräumliche Ausstattung <strong>und</strong> auf die Belange der ortsansässigen Bevölkerung sowie<br />
die Förderung des sanften Tourismus.<br />
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der Kulturlandschaften bzw. die damit verb<strong>und</strong>ene<br />
Erholungsvorsorge nicht im Rahmen eines rein konservierenden Schutzes oder nur nachgeahmter<br />
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