Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland
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Darstellungen aus den Kapiteln des Landschaftsprogramms<br />
des <strong>Saarland</strong>es<br />
Tiere<br />
Pflanzen<br />
biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Luft<br />
Klima<br />
Landschaft<br />
Kulturgüter<br />
<strong>und</strong> sonstige<br />
Sachgüter<br />
Menschen,<br />
einschließlich<br />
der menschlichen<br />
Ges<strong>und</strong>heit<br />
Wechselwirkungen<br />
zwischen<br />
den<br />
Schutzgütern<br />
Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />
Strategische Umweltprüfung<br />
19a Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung inhaltlich erfüllen; ein separater Umweltbericht<br />
ist nicht erforderlich.“<br />
Damit wurde rechtsförmlich eine strategische Umweltprüfung für das Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong> vorgegeben,<br />
deren materielle Anforderung sich aus den §§ 14g <strong>und</strong> 19a Abs. 1 UVPG ergeben.<br />
Die strategische Umweltprüfung des Landschaftsprogramms des <strong>Saarland</strong>es nach den förmlichen Regelungen<br />
von § 19a UVPG dient unter Beachtung der obigen Aussagen auch einer inhaltlichen Plausibilitätskontrolle<br />
seines Planungsansatzes.<br />
Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, dass die in den Naturgut- <strong>und</strong> Bodennutzungsbezogenen Kapiteln<br />
des Landschaftsprogramm dargestellten Erfordernisse <strong>und</strong> Maßnahmen des Naturschutzes <strong>und</strong> der<br />
Landschaftspflege mit positiven Wirkungen auf die Prüfinhalte im Sinne von § 2 Abs.1 UVPG verb<strong>und</strong>en<br />
sind. Bezüglich weiterführender Aussagen hinsichtlich Beschreibung <strong>und</strong> Wirkungen der Maßnahmen <strong>und</strong><br />
Erfordernisse wird auf die jeweiligen Einzelkapitel des Erläuterungsberichtes zum Landschaftsprogramm<br />
verwiesen. Damit ist sicher gestellt, dass die im Landschaftsprogramm des <strong>Saarland</strong>es dargestellten Erfordernisse<br />
<strong>und</strong> Maßnahmen der Intention von § 1 UVPG entsprechen.<br />
Auf Gr<strong>und</strong> der durchweg positiven Wirkungen der dargestellten Erfordernisse <strong>und</strong> Maßnahmen ist davon<br />
auszugehen, dass deren Realisierung, Umsetzung bzw. Anwendung zu Verbesserungen der Umweltqualität<br />
im <strong>Saarland</strong> führen werden.<br />
Tabellarische Prüfmatrix der Darstellungen des Landschaftsprogramms bezüglich ihrer Wirkungen auf die<br />
Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG<br />
Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG<br />
Boden <strong>und</strong><br />
Relief<br />
+ + + + + + + + + + +<br />
Klima + + + + + + + + + + +<br />
Gr<strong>und</strong>wasser + + + + + + o o + o +<br />
Gewässer<br />
Auen<br />
<strong>und</strong><br />
+ + + + + + + + + + +<br />
Arten- <strong>und</strong><br />
Biotopschutz<br />
Erhaltung<br />
Kulturlandschaft<br />
der<br />
o + + + + + + + + o +<br />
+ + + + + + + + + + +<br />
Erholungsvorsorge<br />
<strong>und</strong> Freiraumentwicklung<br />
Waldwirtschaft<br />
Landwirtschaft<br />
Siedlung<br />
<strong>und</strong><br />
Verkehr<br />
+ o o o + + + + + + +<br />
+ + + + + + + + + + +<br />
+ + + + + + + + + + +<br />
+ + + + + + + + + + +<br />
+ positive Wirkungen<br />
- negative Wirkungen<br />
o neutral<br />
Hinsichtlich der Verträglichkeit des Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong> mit den Erhaltungszielen der Natura<br />
2000-Gebiete ist festzustellen, dass das Landschaftsprogramm nicht als Plan im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr.<br />
12 BNatSchG zu beurteilen ist <strong>und</strong> daher keiner Verträglichkeitsprüfung nach § 25 SNG bedarf, da es weder<br />
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