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Begründung und Erläuterungsbericht - Geoportal Saarland

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Landschaftsprogramm <strong>Saarland</strong><br />

Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz<br />

Im B<strong>und</strong>esvergleich ist der Waldanteil mit 36,2 % der Gesamtfläche des <strong>Saarland</strong>es hoch. Ein erheblicher<br />

Teil des Waldes konzentriert sich auf die zusammenhängenden Waldgebiete von Hochwald, Warndt, Saarkohlenwald,<br />

Saarbrücken-Kirkeler Wald <strong>und</strong> im Homburger Becken. Die insbesondere im Saarkohlenwald<br />

<strong>und</strong> im Vulkanitgebiet naturnah zusammengesetzten Waldbestände bieten trotz der hohen Siedlungsdichte<br />

im <strong>Saarland</strong> <strong>und</strong> den vielfältigen Zerschneidungen eine besondere Qualität für den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz.<br />

Das <strong>Saarland</strong> verfügt auf Gr<strong>und</strong> seiner naturräumlichen Vielfalt, der vielfach naturnah zusammengesetzten<br />

Waldbestände <strong>und</strong> der im B<strong>und</strong>esvergleich noch extensiven Landwirtschaft über eine Vielzahl von artenreichen<br />

<strong>und</strong> landschaftstypischen Lebensräumen, die auch b<strong>und</strong>esweite Bedeutung besitzen.<br />

Es eröffnen sich im <strong>Saarland</strong> neue Handlungsspielräume <strong>und</strong> die Möglichkeiten großräumiger ökologischer<br />

Aufwertung sowohl im Verdichtungsraum als auch im ländlichen Raum. Einerseits wird durch die verbesserte<br />

Abwasserreinigung der Gewässerzustand (Gewässergüte) zahlreicher Fließgewässer angehoben, so dass<br />

sich die Voraussetzungen für Fließgewässerrenaturierungen (Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur)<br />

auf relativ großen Strecken deutlich verbessern. Zum anderen lassen die Einführung der naturnahen<br />

Waldwirtschaft <strong>und</strong> spezielle Maßnahmen wie die Ausweisung von Urwaldgebieten im Stein- <strong>und</strong><br />

Netzbachtal sowie die Zertifizierung in den Merziger Waldflächen eine naturnähere Entwicklung der Waldbestände<br />

auf großen Flächen erwarten. Darüber hinaus bietet der Rückzug des Bergbaus die Chance, auf<br />

Altstandorten wie Schlammweihern <strong>und</strong> Halden eine naturnähere Entwicklung einzuleiten <strong>und</strong> gleichzeitig<br />

Lebensräume für spezialisierte Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten zu erhalten.<br />

Über freiwillige Agrarumweltmaßnahmen (Grünlandextensivierung, Vertragsnaturschutz für ökologisch wertvolle<br />

Grünlandstandorte) sowie durch die Einführung des kommunalen <strong>und</strong> landesweiten Ökokontos besteht<br />

die Option, über eine Bündelung <strong>und</strong> Steuerung von Kompensationsmaßnahmen eine gezielte Aufwertung<br />

<strong>und</strong> Sanierung beeinträchtigter Lebensräume zu erreichen.<br />

Der pauschale gesetzliche Schutz von Biotoptypen durch § 22 SNG <strong>und</strong> die Umsetzung der FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzrichtlinie<br />

in nationales Recht erweitern die Schutzinstrumentarien des Naturschutzes <strong>und</strong> konkretisieren<br />

die Naturschutzbemühungen auf europäischer Ebene. Dadurch werden neue Schutzprioritäten bestimmt.<br />

6.2 Leitziele einer nachhaltigen Regionalentwicklung im Sinne des Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes<br />

Die gesetzlichen Zielsetzungen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze des Naturschutzes fordern die Erhaltung der natürlichen<br />

<strong>und</strong> historisch gewachsenen Vielfalt der Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten. Diese ist nicht nur nutzungs- bzw. umweltbedingten<br />

Beeinträchtigungen bis hin zum Totalverlust von artspezifischen Lebensräumen ausgesetzt. Sie<br />

wird zunehmend auch durch gebietsfremde Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten bedroht, die im <strong>Saarland</strong> eingewandert<br />

oder eingeschleppt worden sind <strong>und</strong> sich hier invasiv verbreiten. Ihre Ansiedlung in der freien Natur ist verboten.<br />

Ihre aktive Bekämpfung ist zulässig, kann aber allein mit Mitteln <strong>und</strong> Maßnahmen des Naturschutzes<br />

nicht zu ihrer nachhaltig Rückdrängung führen. In der Praxis stehen die Förderung von Lebensräumen <strong>und</strong><br />

Artenvorkommen zur Sicherung der Artenvielfalt bzw. die Durchführung von Artenhilfsprogrammen (s. Kapitel<br />

6.7)im Vordergr<strong>und</strong> der Aktivitäten. Der Anspruch auf die historisch gewachsene Lebensvielfalt wird von<br />

Naturschutzseite auch mit dem Begriff der nachhaltigen Entwicklung im Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz verb<strong>und</strong>en.<br />

Allerdings zeigt sich, dass der klassische Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz allein - auch mit der auf europäischer<br />

Ebene forcierten <strong>und</strong> auf der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie basierenden Schutzkonzeption Natura 2000<br />

oder dem pauschalen Schutz von Biotopen nach § 22 SNG - nicht in der Lage ist, die fortschreitende „Entwertung“<br />

von „Natur im weitesten Sinne" aufzuhalten. Aus dieser Erkenntnis entstand die Forderung nach<br />

einer Ergänzung der klassischen Instrumente des Naturschutzes durch einen „Naturschutz durch Nutzung“,<br />

also dem Erhalt der naturraumtypischen Lebensräume im Rahmen naturverträglicher Nutzungen.<br />

Als Leitgedanke des Landschaftsprogramms für den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz gilt daher: Die Pflanzen- <strong>und</strong><br />

Tierwelt ist im Rahmen von wirtschaftlichen, natur- <strong>und</strong> sozialverträglichen Nutzungen zu sichern. Der Naturschutz<br />

muss konsensfähige, der Nachhaltigkeit dienende Zielsetzungen entwickeln. Viel versprechende<br />

Ansätze einer regionalen, ökologisch verträglichen Bewirtschaftung sind beispielsweise in der naturgemäßen<br />

Waldwirtschaft oder in regionalen Vermarktungsprojekten der Landwirtschaft zu erkennen. Auch die im Zuge<br />

der GAP-Reform eingeführten, landwirtschaftlichen Flächenprämien, welche an den Erhalt des guten ökolo-<br />

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