13.07.2015 Aufrufe

1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

F105Ende eines Fußgängerbereichs.Dieses Verkehrsschild wird an jedem Ende einesFußgängerbereichs rechts aufgestellt; es kann links wiederholtwerden.F107F109Überholen gestattet (in Kraft ab 01.01.2008)Ab dem Verkehrszeichen und bis zum Verkehrszeichen F109 dürfendie Führer von für den Güterverkehr vorgesehenen Fahrzeugen undZüge miteinander verbundener Fahrzeuge mit einemhöchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen einGespann, ein zweirädriges Motorfahrzeug oder ein Fahrzeug mitmehr als zwei Rädern linksseitig überholenEnde des erlaubten Überholens71.3 Ein Zusatzschild des in Artikel 65.2 vorgesehenen Musters M4 muss dasVerkehrsschild F19 ergänzen, wenn die Radfahrer in beide Richtungen fahren dürfen.Dürfen Führer von zweirädrigen Kleinkrafträdern der Klasse A ebenfalls in beideRichtungen fahren, wird dieses Verkehrsschild mit einem Zusatzschild des in Artikel 65.2vorgesehenen Musters M5 ergänzt.Diese Zusatzschilder ändern nichts an der Tragweite des Verkehrsschilds.KAPITEL III - StraßenmarkierungenArt. 72 - Längsmarkierungen <strong>zur</strong> Anzeige der Fahrspuren72.1 Diese Straßenmarkierungen sind weiß und können1. aus einer durchgehenden Linie,2. aus einer unterbrochenen Linie,3. aus einer durchgehenden neben einer unterbrochenen Liniebestehen.72.2 Eine durchgehende Linie bedeutet, dass es jedem Führer untersagt ist, sie zuüberfahren.Außerdem ist es untersagt, links von einer durchgehenden Linie zu fahren, wenndiese die beiden Verkehrsrichtungen voneinander trennt.Beispiel:www.klaus-willems.com 104

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!