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1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

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c) die in Artikel 37 erwähnten vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge, wenn die Art ihresAuftrags es rechtfertigt,d) Fahrzeuge des Linienverkehrs mit öffentlichen Verkehrsmitteln,e) Führer von Fahrzeugen, deren Garage sich innerhalb dieser Bereiche befindetund nur über diese Bereiche zugänglich ist,f) in Fällen absoluter Notwendigkeit: Fahrzeuge von Handelsunternehmen, die indiesen Bereichen angesiedelt sind und nur über diese Bereiche zugänglich sind, wenn dieseFahrzeuge für Lieferungen bestimmt sind und diese Lieferungen eine Haupttätigkeit dieserUnternehmen darstellen,g) in Fällen absoluter Notwendigkeit: Fahrzeuge, die benutzt werden, um Arbeiten indiesen Bereichen auszuführen.,h) Touristenzüge, Gespanne, Fahrradtaxis,i) Fahrzeuge, die im Rahmen einer medizinischen Tätigkeit oder der Hauspflegebenutzt werden.J ) (aufgehoben durch K.E. vom 13.02.2007).In den unter den Buchstaben e) bis i) erwähnten Fällen müssen die Begünstigten ander Innenseite der Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs einen Passierschein anbringen, dervom Bürgermeister oder von seinem Beauftragten ausgestellt wird; bei Gespannen undFahrradtaxis muss der Führer im Besitz dieses Passierscheins sein;2. haben zu diesen Bereichen Zugang, wenn Verkehrszeichen es vorsehen undgemäß den auf diesen Verkehrszeichen angegebenen Einschränkungen:a) Fahrzeuge, die in diesen Bereichen be- oder entladen werden müssen,b) Taxis, die innerhalb dieser Bereiche zu einem Bestimmungsort fahren, umPersonen ein- oder aussteigen zu lassen,c) Radfahrer.22sexies.2 In diesen Bereichen dürfen Fußgänger die ganze Breite der öffentlichenStraße benutzen.Die Führer, die in diesen Bereichen verkehren dürfen, müssen mitSchrittgeschwindigkeit fahren; sie müssen den Durchgang freigeben für Fußgänger undnötigenfalls anhalten. Sie dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern.In diesen Bereichen müssen Radfahrer vom Rad absteigen, wenn die Dichte desFußgängerverkehrs ihre Durchfahrt erschwert.Spielen ist erlaubt.Parken ist in diesen Bereichen verboten.www.klaus-willems.com 32

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