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1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

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43bis5 Auf dem Dach der Begleitfahrzeuge muss ein blaues Schild mit derAbbildung des Verkehrszeichens A51 und darunter in weiß dem Sinnbild eines Fahrradsmontiert werden. Dieses Schild muss für den Gegenverkehr auf dem vor der Gruppefahrenden Fahrzeug und für den nachfolgenden Verkehr auf dem hinter der Gruppefahrenden Fahrzeug gut sichtbar angebracht sein.Der Minister des Verkehrswesens bestimmt die Mindestmaße dieser Beschilderung.Art. 43ter – Motorradfahrer in Gruppen43ter 1 Wenn Motorradfahrer in Gruppen von mindestens zwei Teilnehmern auf inFahrspuren unterteilten öffentlichen Strassen fahren, müssen sie nicht einzelnhintereinander fahren; sie dürfen auf derselben Fahrspur in zwei parallelen Reihen versetztfahren und müssen dabei einen ausreichenden Sicherheitsabstand untereinander einhalten.Ist die Fahrbahn nicht in Fahrspuren unterteilt, dürfen sie auf keinen Fall mehr als die Hälfteder Fahrbahn in Anspruch nehmen. Ist das Kreuzen nicht möglich, müssen siegegebenenfalls einzeln hintereinander fahren.43ter 2 Motorradfahrergruppen von mehr als 50 Teilnehmern müssen vonmindestens zwei Mannschaftkapitänen begleitet werden. Gruppen von 15 bis 50Teilnehmern dürfen von mindestens zwei Mannschaftskapitänen begleitet werden.43ter 3.1. Die Mannschaftskapitäne sorgen für den guten Verlauf der Motorradtour. Siemüssen mindestens 25 Jahre alt sein und eine retroretroreflektierende Sicherheitswestetragen, auf deren Rücken in schwarzen Buchstaben das Wort « Mannschaftskapitän »vermerkt ist.2. An Kreuzungen, wo der Verkehr nicht durch Verkehrslichtzeichen geregeltwird, darf mindestens einer der Mannschaftskapitäne den Verkehr in den Querstrassen inder in Artikel 41.3.2. bestimmten Art und Weise anhalten, während die Gruppe überquert.C3.43ter .4 Die Mannschaftskapitäne sind im Besitz eines Verkehrsschildes vom TypArt. 44 – Führer und Fahrgäste von Fahrzeugen44.1 Der Führer eines Kraftfahrzeugs muss über einen mindestens 0,55 Meterbreiten Platz verfügen.Er darf andere Personen nur dann neben sich Platz nehmen lassen, wenn jede vonihnen über einen mindestens 0,40 Meter breiten Platz verfügt.Die Anzahl Insassen eines Kraftfahrzeugs darf die Gesamtzahl der Plätze, die miteinem Sicherheitsgurt oder mit einem amtlich zugelassenen Kinderrückhalteeinrichtungausgestattet sind, und der Plätze, die nicht damit ausgestattet sein müssen, nichtüberschreiten.Die mit einem Sicherheitsgurt oder mit Kinderrückhalteeinrichtungen ausgestattetenPlätze müssen vorrangig eingenommen werden.www.klaus-willems.com 54

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