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1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

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F77Beispiel eines Wegweisers, der die aufden Verkehrsschildern F71, F73und F75 abgebildeten Anlagenankündigt85.26 Verkehrsschilder, die gemäß den Bestimmungen des Ministeriellen <strong>Erlass</strong>esvom 25. November 1987 über die Wegweiser zu den der Öffentlichkeit zugänglichenEinrichtungen und Orten aufgestellt worden sind, dürfen bis zum 1. Januar 1995 beibehaltenwerden.Diese Frist kann vom Minister des Verkehrswesens verlängert werden.85.27 Verkehrsschilder, die den nachstehend abgebildeten Mustern entsprechen,dürfen bis zum 1. Januar 2000 beibehalten werden.VorfahrtstraßeEnde der VorfahrtstraßeVerkehrsschild <strong>zur</strong> Ankündigung desVerkehrsschilds B11 in der ungefährangezeigten Entfernung85.28 Verkehrsschilder, die dem nachstehend abgebildeten Muster entsprechen,dürfen bis zum 1. Januar 1993 beibehalten werden.Zollstelle.Verbot, vorbeizufahren, ohneanzuhalten.An der belgisch-deutschen Grenze wirddie Aufschrift durch das Wort “Zoll”ergänzt.Die Aufschrift kann durch das Wort“Gebühren” ersetzt werden.85.29 Verkehrsschilder, die dem nachstehend abgebildeten Muster entsprechen,dürfen bis zum 1. Januar 1995 beibehalten werden.Beginn einer Zone mitParkzeitbeschränkung (blaue Zone)Ende einer Zone mitParkzeitbeschränkung85.30 Das aufgrund von Artikel 65.6 <strong>zur</strong> Pflicht gemachte Zusatzschild muss vordem 1. Januar 1993 angebracht werden.www.klaus-willems.com 120

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