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1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

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Durch das unten abgebildete Schild gekennzeichnete Fahrzeuge, die für den Verkehrzwischen Wohnung und Arbeitsplatz bestimmt sind und den in der technischen Verordnungüber Kraftfahrzeuge erwähnten Klassen M2 und M3 angehören, dürfen diese Fahrspurbenutzen, wenn das Verkehrsschild F17 mit dem auf diesem Schild abgebildeten Sinnbildergänzt ist. In diesem Fall darf dasselbe Sinnbild auf der Fahrspur angebracht werden.Dieses am Fahrzeug angebrachte Schild hat Seiten von mindestens 0,40 m; sein Grundmuss mit retroreflektierenden Produkten versehen sein. Dieses Schild muss an der linkenSeite vorne und hinten am Fahrzeug gut sichtbar angebracht sein; es muss entfernt oderabgedeckt werden, wenn das Fahrzeug nicht im Verkehr zwischen Wohnung undArbeitsplatz benutzt wird.www.klaus-willems.com 106

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