13.07.2015 Aufrufe

1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

68.3 Die Verbotsschilder und die Schilder betreffend das Ende eines Verbots sindnachstehend abgebildet.C1Verbot der EinfahrtC3Verbot für alle Fahrzeuge in beiden RichtungenC5Verbot für mehrspurige Motorfahrzeuge, und Motorräder mit BeiwagenWird das Verkehrsschild durch den Vermerk “außer 2+” beziehungsweise “3+”ergänzt, ist die so gekennzeichnete Fahrbahn oder Fahrspur je nach Fall nur für Fahrzeugemit mindestens 2 beziehungsweise mindestens 3 Insassen sowie für Fahrzeuge desregulären öffentlichen Linienverkehrs zugänglich.Die anderen Fahrzeuge dürfen die so gekennzeichnete Fahrspur nur befahren, um:- die Ein- und Ausfahrten zu benutzen,- die Richtung zu ändern oder anliegendes Eigentum zu erreichen.C7Verbot für MotorräderC9Verbot für KleinkrafträderC11Verbot für RäderC13Verbot für GespanneC15Verbot für ReiterC17Verbot für Führer von Handkarrenwww.klaus-willems.com 84

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!