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1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

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60.2 Der Minister des Verkehrswesens legt die durch die vorliegende Ordnung nichtvorgesehenen Mindestmaße und die besonderen Bedingungen für das Anbringen derVerkehrszeichen sowie die Art und Weise, wie Baustellen und Hindernisse gekennzeichnetwerden müssen, fest.KAPITEL I – VerkehrslichtzeichenArt. 61 – Drei-Farben-Lichtzeichenanlagen61.1 Die Lichter der Drei-Farben-Lichtzeichenanlagen sind rund und haben folgendeBedeutung:1. Rotes Licht bedeutet, dass es verboten ist, über die Haltelinie zu fahren oder, inErmangelung einer Haltelinie, an der Lichtzeichenanlage selbst vorbeizufahren.2. Gelbes Licht bedeutet, dass es verboten ist, über die Haltelinie zu fahren oder, inErmangelung einer Haltelinie, an der Lichtzeichenanlage selbst vorbeizufahren, es sei denn,der Führer befindet sich beim Aufleuchten des Lichtes so nahe an der Lichtzeichenanlage,dass er nicht mehr unter ausreichenden Sicherheitsbedingungen anhalten kann; ist dieAnlage jedoch an einer Kreuzung aufgestellt, darf der Führer, der unter solchen Umständenüber die Haltelinie gefahren oder an der Anlage vorbeigefahren ist, die Kreuzung nur unterder Bedingung überqueren, dass er die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet.3. Grünes Licht bedeutet, dass es erlaubt ist, an der Lichtzeichenanlagevorbeizufahren.4. Rotes Licht, gelbes Dauerlicht und grünes Licht können jeweils durch einen odermehrere rote, gelbe oder grüne Pfeile ersetzt werden. Diese Pfeile haben die gleicheBedeutung wie die Lichter, aber das Verbot oder die Erlaubnis beschränkt sich auf die durchdie Pfeile angezeigten Richtungen.5. Leuchten ein oder mehrere zusätzliche Lichter in der Form eines oder mehrerergrüner Pfeile gleichzeitig mit dem roten oder dem gelben Licht auf, bedeuten die Pfeile, dassnur in die durch die Pfeile angezeigten Richtungen weitergefahren werden darf, unter derBedingung, Führern, die ordnungsgemäß aus anderen Richtungen kommen, sowieFußgängern, die Vorfahrt zu gewähren.6. Zeigen die Lichter die beleuchtete Silhouette eines Fahrrads, gelten sie nur fürFührer von Fahrrädern und zweirädrigen Kleinkrafträdern.61.2 Die Lichter werden folgendermaßen gruppiert:1. Rot wird über Gelb angebracht; Grün wird unter Gelb angebracht.2. Die zusätzlichen pfeilförmigen Lichter werden unter oder neben dem grünen Lichtangebracht.61.3.1 Die Lichter haben die nachstehende Farbfolge:www.klaus-willems.com 71

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