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1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

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Radfahrer müssen hintereinander fahren, wenn ein Anhänger an ein Fahrradangekoppelt ist.43.3 Ist ein Überweg für Radfahrer und Führer von zweirädrigen Kleinkrafträdernvorhanden, müssen die Radfahrer, Führer von zweirädrigen Kleinkrafträdern […], die sichauf dem Radweg befinden, diesen Überweg benutzen.Sie dürfen nur mit Vorsicht und unter Berücksichtigung herannahender Fahrzeugeauf den Überweg fahren.Art. 43bis – Radfahrer in Gruppen43bis1 Der vorliegende Artikel ist nur anwendbar auf Gruppen von 15 bis 150Radfahrern ; Gruppen von mehr als 50 Teilnehmern müssen von mindestens zweiMannschaftskapitänen begleitet werden. Gruppen von 15 bis 50 Teilnehmern dürfen vonmindestens zwei Mannschaftskapitänen begleitet werden.43bis2.1 Radfahrer, die in Gruppen von mindestens 15 undhöchstens 50 Teilnehmern fahren, sind nicht verpflichtet, Radwege zu benutzen, und dürfenunter der Bedingung, dass sie gruppiert bleiben, ständig zu zweit nebeneinander auf derFahrbahn fahren.43bis2.2 Vor und hinter ihnen darf in einer Entfernung von etwa 30 Metern einBegleitfahrzeug fahren; ist nur ein Begleitfahrzeug vorhanden, muss es hinter der Gruppefahren.43bis2.3 Wird diese Gruppe von Mannschaftskapitänen begleitet, sind dieBestimmungen der Artikel 43bis3.3.1 und 43bis3.3.2 anwendbar.43bis3.1 Radfahrer, die in Gruppen von mindestens 51 undhöchstens 150 Teilnehmern fahren, sind nicht verpflichtet, Radwege zu benutzen, unddürfen unter der Bedingung, dass sie gruppiert bleiben, ständig zu zweit nebeneinander aufder Fahrbahn fahren.43bis3.2 Vor und hinter ihnen muss in einer Entfernung von etwa 30 Metern einBegleitfahrzeug fahren.43bis3.3.1. Die Mannschaftskapitäne sorgen für den guten Verlauf der Radtour. Siemüssen mindestens 21 Jahre alt sein und am linken Arm eine quer gestreifte Armbinde inden Landesfarben mit dem auf dem gelben Streifen in schwarzen Buchstabenaufgedruckten Vermerk “Mannschaftskapitän” tragen. (Letzter Satz gestrichen)43bis3.3.2. An Kreuzungen, wo der Verkehr nicht durch Verkehrslichtzeichengeregelt wird, darf mindestens einer der Mannschaftskapitäne den Verkehr in denQuerstraßen in der in Artikel 41.3.2. bestimmten Art und Weise anhalten, während dieGruppe einschließlich der zwei Begleitfahrzeuge überquert.43bis4 Zu zweit nebeneinander fahrende Radfahrer dürfen nur die rechte Fahrspurder Fahrbahn benutzen; ist die Fahrbahn nicht in Fahrspuren unterteilt, dürfen sie nichtmehr als eine Fahrspurbreite und auf keinen Fall mehr als die Hälfte der Fahrbahn inAnspruch nehmen.www.klaus-willems.com 53

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