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1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

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21.4 Auf Autobahnen ist es untersagt,1. die Querverbindungen zu benutzen;2. zu wenden;3. rückwärts zu fahren oder entgegen der Fahrtrichtung zu fahren;4. mit einem Fahrzeug zu halten oder es zu parken, außer auf den durch dasVerkehrsschild E9a gekennzeichneten Parkflächen.21.5 Fahrzeuge, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 49.5 mit einer BehelfsoderHilfskupplung abgeschleppt werden, müssen die Autobahn an der ersten Ausfahrtverlassen.21.6 Auf Autobahnen sind untersagt:1. Umzüge, Kundgebungen und Menschenansammlungen,2. Werbeumzüge,3. technische Erprobungen von Fahrzeugprototypen,4. Sportwettbewerbe, insbesondere Geschwindigkeits-, Gleichmäßigkeits- oderGeschicklichkeitsrennen oder –wettbewerbe,5. der Verkauf oder das Anbieten zum Kauf jeglicher Gegenstände, vorbehaltlich derErlaubnis des Ministers, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Verwaltung der Autobahnengehört, oder seines Beauftragten,21.7 Liegen besondere Umstände vor, kann der Minister, zu dessenZuständigkeitsbereich die Verwaltung der Autobahnen gehört, oder sein Beauftragter allevorläufigen Maßnahmen <strong>zur</strong> Regelung des Verkehrs an einer bestimmten Stelle derAutobahn treffen.21.8 Der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Verwaltung der Autobahnengehört, oder sein Beauftragter kann unter den Bedingungen, die er bestimmt, in einerKolonne fahrenden Militärfahrzeugen und außergewöhnlichen Transporten erlauben, dieAutobahnen zu benutzen und dort mit einer niedrigeren Geschwindigkeit als 70 km in derStunde zu fahren.Art. 22 – Verkehr auf Kraftfahrstraßen22.1 Der Verkehr auf Kraftfahrstraßen ist Motorfahrzeugen sowie ihren Anhängern mitAusnahme der Kleinkrafträder, der landwirtschaftlichen Fahrzeuge und der Zügemiteinander verbundener Schaustellerfahrzeuge sowie der dreirädrigen Fahrzeuge ohneInnenraum und mit einem Leergewicht von höchstens 400 kg und der vierrädrigenFahrzeuge ohne Innenraum vorbehalten.22.2 Die Bestimmungen der Artikel 21.4 und 21.6 sind auf Kraftfahrstraßenanwendbar.www.klaus-willems.com 29

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