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1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

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Die verschiedenen Richtungen können auf den Fahrspuren angezeigt werden.An Straßenbahn- oder Autobushaltestellen kann die Zone, in der das Parkenaufgrund von Artikel 25.1 Nr. 2 verboten ist, durch weiße Aufschriften angezeigt werden.Beispiel:77.4 Leitinseln und Sperrflächen können auf dem Boden durch parallel laufendeweiße Schrägstrichmarkierungen angebracht werden.Beispiel:Führer dürfen auf diesen Markierungen weder fahren noch halten oder parken.77.5 In einer Parkzone können weiße Markierungen die Stellplätze der Fahrzeugeabgrenzen.Beispiel:77.6 Markierungen <strong>zur</strong> Anzeige eines Einordnungsbereiches für Radfahrer undFührer von zweirädrigen KleinkrafträdernDie an einen Radweg anschließende, durch zwei Haltelinien abgegrenzte Zone, inder das Sinnbild eines Fahrrads in weißer Farbe abgebildet ist, zeigt die Stelle an, an derRadfahrer und Führer von zweirädrigen Kleinkrafträdern sich nur während der Rotlichtphaseeinordnen dürfen.Die anderen Führer müssen bei Rotlicht vor der ersten Haltelinie anhalten.Beispiel:77.7 Markierungen <strong>zur</strong> Anzeige der Einordnungsspuren für Radfahrer und Führervon zweirädrigen KleinkrafträdernBeim Herannahen einer Kreuzung können Einordnungsspuren für Radfahrer undFührer von zweirädrigen Kleinkrafträdern durch durchgehende weiße Linien abgegrenztwerden.www.klaus-willems.com 111

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