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1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

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72.6 Eine oder mehrere breite weiße durchgehende Linien oder die in Artikel 77.8vorgesehenen Markierungen grenzen die überfahrbare Sonderspur, die Fahrzeugen desLinienverkehrs mit öffentlichen Verkehrsmitteln vorbehalten ist, ab.Wenn Taxis die Sonderspur benutzen dürfen, wird das Verkehrsschild F18 mit demWort “TAXI” ergänzt. In diesem Fall müssen Taxifahrer sich gegebenenfalls nach den inArtikel 62ter vorgesehenen Verkehrslichtzeichen richten. Sie müssen außerdem denerlaubten Richtungen folgen.Wenn Radfahrer die in Absatz 1 erwähnte Sonderspur benutzen dürfen, wird dasVerkehrsschild F18 durch das Fahrradsymbol ergänzt.Vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge dürfen diese Sonderspur benutzen, wenn dieDringlichkeit ihres Auftrags es rechtfertigt.Die anderen Fahrzeuge dürfen diese Sonderspur nur an einer Kreuzung oder um einanliegendes Eigentum zu verlassen oder zu erreichen überfahren. Sie dürfen sie nurbenutzen, um ein Hindernis auf der Fahrbahn zu umfahren.Wenn die in Artikel 72.5 Absatz 5 erwähnten Fahrzeuge, die für den Verkehrzwischen Wohnung und Arbeitsplatz bestimmt sind, diese Spur benutzen dürfen, wird dasVerkehrsschild F18 mit dem in dieser Bestimmung erwähnten Sinnbild ergänzt.In diesem Fall müssen sie sich gegebenenfalls nach den in Artikel 62tervorgesehenen Verkehrslichtzeichen richten. Sie müssen außerdem den erlaubtenRichtungen folgen.Die Wörter “Bus, Tram” und gegebenenfalls “Taxi” sowie das Fahrradsymbol könnenauf der überfahrbaren Sonderspur aufgezeichnet werden.Das Verkehrsschild F18 wird nach jeder Kreuzung wiederholt.Art. 73 - Vorläufige Längsmarkierungen <strong>zur</strong> Anzeige der Fahrspuren73.1 Vorläufige Markierungen, die dazu dienen, den Verkehr bei Arbeiten zu leiten,bestehen entweder aus orangefarbenen durchgehenden oder unterbrochenen Linien oderaus orangefarbenen Nägeln.Die orangefarbenen durchgehenden und unterbrochenen Linien haben die gleicheBedeutung wie die in den Artikeln 72.2 und 72.3 erwähnten durchgehenden undunterbrochenen Linien.bestehen.Werden Nägel verwendet, können die Markierungen in1. einer durchgehenden Linie,2. einer unterbrochenen Linie73.2 Eine durchgehende Linie besteht aus orangefarbenen, in kurzen undregelmäßigen Abständen voneinander angebrachten Nägeln.www.klaus-willems.com 107

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