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1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

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45bis. 6 Für eine Ladung, die gemäss den unter den Auspizien der EuropäischenKommission verfassten Vorschriften der « Europäischen Richtlinien für eine gute Praxis imBereich der Sicherung von Ladungen im Strassenverkehr » auf einem Fahrzeug der GruppeC umschlossen, befestigt oder gestaut wird, gilt, dass das Ladungssicherungssystem den inArtikel 45bis. 4 Absatz 1 gestellten Anforderungen entsprechen muss.Art. 46 – Ladung der Fahrzeuge: Abmessungen46.1 Die Breite beladener Fahrzeuge darf, alle Vorsprünge einbegriffen, folgendeMaße nicht überschreiten:- bei Kraftfahrzeugen, bespannten Fahrzeugen oder deren Anhängern: 2,55 Meteroder 2,6 Meter, wenn das Fahrzeug gemäß der technischen Verordnung überKraftfahrzeuge eine Breite von 2,6 Metern hat.Jedocha) darf die Breite des beladenen Fahrzeugs 2,75 Meter betragen, wenn die Ladungaus losem Getreide, Flachs, Stroh oder Futter mit Ausnahme gepresster Ballen besteht;b) darf die Breite des beladenen Fahrzeugs 3 Meter betragen, wenn die Ladung wieoben erwähnt zusammengesetzt ist und entweder in einem Umkreis von höchstens 25 kmab dem Ladeplatz oder innerhalb einer Zone von 25 km von der belgischen Grenzebefördert wird.In den vorstehend unter den Buchstaben a) und b) vorgesehenen Fällen darfkeinerlei starre Stütze so angebracht werden, dass eines ihrer Teile sich in einer Entfernungvon mehr als 1,25 Meter von der Längssymmetrieebene des Fahrzeugs befindet;2. bei drei- oder vierrädrigen Kleinkrafträdern, drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen mitoder ohne Motor oder deren Anhängern darf die Breite der Ladung höchstens 0,30 Metermehr betragen als die Breite des unbeladenen Fahrzeugs und ist die absolute Höchstbreiteauf 2,50 Meter begrenzt;3. bei Handkarren: 2,50 Meter;4. bei Fahrrädern, zweirädrigen Kleinkrafträdern oder deren Anhängern: 1,00 Meter;5. bei Motorrädern ohne Beiwagen oder deren Anhängern: 1,25 Meter;6. bei Motorrädern mit Beiwagen darf die Breite der Ladung höchstens 0,30 Metermehr betragen als die Breite des unbeladenen Fahrzeugs.www.klaus-willems.com 58

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