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1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

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Fahrgäste von für die Personenbeförderung bestimmten Fahrzeugen mit mehr als achtSitzplätzen ausser dem Fahrersitz müssen auf mindestens eine der folgenden Arten auf diePflicht hingewiesen werden, den Sicherheitsgurt anzulegen:- durch den Fahrer,- durch den Kontrolleur, den Reiseleiter oder eine als Gruppenleiter benannte Person,- durch audiovisuelle Mittel,- durch Schilder und/oder das nachstehende Piktogramm, die an jedem Sitzplatz deutlichsichtbar anzubringen sind.44.2. [aufgehoben durch K.E. vom 22.08.2006]44.3 Es ist untersagt, Personen auf den äußeren Teilen der Karosserie einesFahrzeugs zu befördern.44.4 Ein Fahrrad, Kleinkraftrad, Motorrad, drei- oder vierrädriges Rad mit oder ohneMotor darf nicht mehr Personen befördern als Sitze vorgesehen sind.[ 2.Satz gestrichen durch KE 09.05.2006]In einem Anhänger dürfen nicht mehr als zwei Fahrgäste befördert werden und derAnhänger muss mit Sitzen ausgestattet sein, die einen wirksamen Schutz für Hände, Füsseund Rücken bieten.Der Radfahrer darf nur einen einzigen Anhänger ziehen.44.5 Führern von Fahrrädern, Kleinkrafträdern und Motorrädern ist es untersagt, dieso genannte Amazonensitzstellung einzunehmen oder einen Fahrgast diese einnehmen zulassen.Den Fahrgästen dieser Fahrzeuge ist es untersagt, die so genannteAmazonensitzstellung einzunehmen.www.klaus-willems.com 55

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