13.07.2015 Aufrufe

1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

72.3 Eine unterbrochene Linie bedeutet, dass es jedem Führer untersagt ist, sie zuüberfahren, es sei denn, um zu überholen, nach links abzubiegen, zu wenden oder dieFahrspur zu wechseln.Sind die Striche der unterbrochenen Linie kürzer und liegen sie näher aneinander,kündigen sie eine durchgehende Linie an.Beispiel:72.4 Verlaufen eine durchgehende und eine unterbrochene Linie nebeneinander, brauchtder Führer nur die Linie, die sich auf seiner Seite befindet, zu berücksichtigen.Die Führer, die diese Linien zum Überholen überfahren haben, dürfen sie jedocherneut überfahren, um ihren normalen Platz auf der Fahrbahn wieder einzunehmen.Beispiel:72.5 Auf einer mit dem Verkehrsschild F17 gekennzeichneten Fahrbahn ist dieFahrspur, die durch breite unterbrochene Striche begrenzt ist und auf der das Wort “BUS”aufgezeichnet ist, den Fahrzeugen des regulären öffentlichen Linienverkehrs und denSchulbussen vorbehalten.Das Wort “BUS” und das Verkehrsschild F17 werden nach jeder Kreuzungwiederholt.Vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge dürfen diese Fahrspur benutzen, wenn dieDringlichkeit ihres Auftrags es rechtfertigt.Taxis dürfen diese Fahrspur ebenfalls benutzen.Wenn Radfahrer diese Fahrspur benutzen dürfen, wird das Verkehrsschild F17durch das Fahrradsymbol ergänzt. In diesem Fall kann das Fahrradsymbol auf der Fahrspuraufgezeichnet werden.Andere Fahrzeuge dürfen sie nur <strong>zur</strong> Richtungsänderung benutzen.Beispiel:www.klaus-willems.com 105

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!