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1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

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20.2 Ein Verkehrsteilnehmer, der sich einem Bahnübergang nähert, muss erhöhteVorsicht walten lassen, um jeden Unfall zu vermeiden: Ist der Bahnübergang weder mitSchranken noch mit Verkehrslichtzeichen ausgestattet oder sind diese Verkehrslichtzeichenaußer Betrieb, darf sich der Verkehrsteilnehmer erst auf den Bahnübergang begeben,nachdem er sich vergewissert hat, dass kein Schienenfahrzeug herannaht.20.3 Es ist verboten, sich auf einen Bahnübergang zu begeben,1. wenn die Schranken in Bewegung oder geschlossen sind;2. wenn die roten Blinklichter aufleuchten;3. wenn das akustische Warnsignal ertönt.20.4 Der Führer darf sich nicht auf einen Bahnübergang begeben, wenn der Verkehrsich so staut, dass er wahrscheinlich auf diesem Übergang stehen bleiben müsste.Art. 21 – Verkehr auf Autobahnen21.1 Der Verkehr auf Autobahnen ist nicht erlaubt den:- Fußgängern, Führern von Rädern, Kleinkrafträdern und Tieren, […]- Führern von Fahrzeugen oder Zügen miteinander verbundener Fahrzeuge, die aufebener Strecke eine Geschwindigkeit von 70 km in der Stunde nicht erreichen können,- Führern von Fahrzeugen, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 49.5 mit einerBehelfs- oder Hilfskupplung ein anderes Fahrzeug abschleppen,- Führern von dreirädrigen Fahrzeugen mit Motor ohne Innenraum und mit einemLeergewicht von höchstens 400 kg und Führern von vierrädrigen Fahrzeugen mit Motorohne Innenraum.Fahrzeuge, die zum Verkehr auf den Autobahnen zugelassen sind, dürfen nur an deneigens zu diesem Zweck angelegten Stellen auf die Autobahn auffahren oder von derselbenabfahren.21.2 Kein Führer darf auf der Autobahn mit einer niedrigeren Geschwindigkeit als70 km in der Stunde fahren, es sei denn, eine niedrigere Geschwindigkeit wird durch dasVerkehrsschild C43 auferlegt. Er muss seine Geschwindigkeit jedoch gemäß denBestimmungen von Artikel 10.1 anpassen.21.3 Umfasst die Fahrbahn einer Autobahn drei oder mehr Fahrspuren in einerFahrtrichtung, dürfen Linien- und Reisebusse sowie andere Fahrzeuge und Zügemiteinander verbundener Fahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht3,5 Tonnen übersteigt, die linke Spur der Fahrbahn nicht benutzen, es sei denn, sie müssensich nach den Anweisungen der Verkehrsschilder F13 und F15 richten.www.klaus-willems.com 28

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