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1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

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Beispiel:Die Verkehrsschilder behalten ihre Bedeutung.65.4 Kennzeichnung pro FahrspurWird ein Gefahren-, Vorfahrts-, Verbots-, Gebots- oder Hinweiszeichen über einerFahrspur angebracht oder werden die Verkehrsschilder F89 und F91 benutzt, gilt der durchdas Verkehrszeichen gegebene Hinweis nur für diese Fahrspur.65.5 Kennzeichnung mit zonaler Gültigkeit1. Verbots- und Parkschildern kann zonale Gültigkeit verliehen werden.Ihre Bedeutung bleibt unverändert.2. Der Minister des Verkehrswesens bestimmt die Verkehrsschilder, die im Rahmender Kennzeichnung mit zonaler Gültigkeit benutzt werden können.Beispiele:- Sie werden auf einem Schild mit weißem Grund angebracht.Beginn einer Zone, in der das Parken Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigenGesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen vorbehalten istEnde einer Zone, in der das Parken Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigenGesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen vorbehalten istBeginn einer Zone mit ParkzeitbeschränkungEnde einer Zone mit Parkzeitbeschränkungwww.klaus-willems.com 76

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