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1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

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- Verkehrsschilder für abwechselndes ParkenE5Parken vom 1. bis zum 15. des Monats verbotenE7Parken vom 16. bis zum Ende des Monats verbotena) Der Seitenwechsel hat am letzten Tag eines jeden Zeitabschnitts zwischen 19.30und 20.00 Uhr zu erfolgen.b) Ein Zusatzschild, auf dem die Parkscheibe abgebildet ist, zeigt an, dass dieParkzeit an der Seite, wo das Parken erlaubt ist, beschränkt ist und dass die Parkscheibebenutzt werden muss.Das Zusatzschild kann für die Inhaber der in Artikel 27.1.4 erwähnten Anliegerkartemit dem Vermerk “außer Anlieger” ergänzt werden.Ein Zusatzschild mit dem Vermerk “gebührenpflichtig” bedeutet, dass der Führereine Karte für gebührenpflichtiges Parken benutzen muss.Der Vermerk “gebührenpflichtig” wird für die Inhaber der in Artikel 27.1.4 erwähntenAnliegerkarte mit dem Vermerk “außer Anlieger” ergänzt.- Verkehrsschilder, die das Parken erlauben oder regelnE9aParken erlaubtE9bParken nur für Motorräder, Personenkraftwagen, Kombiwagen undKleinbusse erlaubtE9cParken nur für Lieferwagen und Lastkraftwagen erlaubtE9dParken nur für Reisebusse erlaubtE9eVorschriftsgemäßes Parken auf dem Seitenstreifen oder auf dem BürgersteigE9fVorschriftsgemäßes Parken teilweise auf dem Seitenstreifen oderBürgersteigwww.klaus-willems.com 89

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