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1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

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76.3 Fußgängerüberwege werden durch parallel <strong>zur</strong> Fahrbahnachse verlaufendeweiße Streifen abgegrenzt.Beispiel:76.4 Die Überwege, die Führer von Fahrrädern und zweirädrigen Kleinkrafträdernzum Überqueren der Fahrbahn benutzen müssen, werden durch zwei unterbrochene, ausweißen Quadraten oder Parallelogrammen bestehende Linien abgegrenzt.Beispiel:Art. 77 - Sonstige Markierungen77.1 In der Nähe einer Kreuzung können weiße Einordnungspfeile angebrachtwerden. Diese Pfeile kennzeichnen die Fahrspur, der Führer folgen müssen, um die durchdie Pfeile angezeigte Richtung einzuschlagen.An der Kreuzung müssen die Führer außerdem der oder einer der auf der Fahrspur,auf der sie sich befinden, angezeigten Richtungen folgen.Beispiel:77.2 Die unterbrochene Linie, die das Herannahen einer durchgehenden Linieankündigt, kann durch weiße Fahrspurwechselanzeigepfeile ergänzt werden.Diese Pfeile kündigen die Verringerung der Anzahl Fahrspuren an, die in derbefolgten Richtung benutzt werden dürfen.Beispiel:77.3 Weiße Aufschriften auf der Fahrbahn können die Hinweise derVerkehrsschilder wiederholen.www.klaus-willems.com 110

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