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1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

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B7Verkehrsschild <strong>zur</strong> Ankündigung des Verkehrsschilds B5 in derungefähr angezeigten EntfernungB9VorfahrtstraßeB11Ende der VorfahrtstraßeB13Verkehrsschild <strong>zur</strong> Ankündigung des Verkehrsschilds B11 in derungefähr angezeigten EntfernungB15B17VorfahrtDer waagerechte Streifen des Sinnbildes kann geändert werden, umdie Ortsbeschaffenheit deutlicher darzustellen.Kreuzung mit Vorfahrt von rechtsB19Verengte DurchfahrtDem Gegenverkehr Vorrang gewähren !B21Verengte DurchfahrtVorrang vor dem Gegenverkehr67.4.1. Ein Zusatzschild des in Artikel 65.2 vorgesehenen Musters M9 oder M10kann die Verkehrsschilder B1, B5 und B17 ergänzen, um anzuzeigen, dass Radfahrer oderRadfahrer und Führer von zweirädrigen Kleinkrafträdern in beiden Fahrtrichtungen auf deröffentlichen Querstraße verkehren, an die man heranfährt.67.4.2. Ein Zusatzschild des in Artikel 65.2 vorgesehenen Musters M1 oder M8 kanndie Verkehrsschilder B1 und B5 ergänzen, wenn diese Verkehrszeichen nur Radfahrer oderRadfahrer und Führer von zweirädrigen Kleinkrafträdern betreffen.Art. 68 – Verbotsschilder68.1 Verbotsschilder werden rechts aufgestellt; ermöglicht die Ortsbeschaffenheitdies jedoch nicht, können sie über der Fahrbahn angebracht werden.Wo der Verkehr es rechtfertigt, können sie wiederholt werden.68.2 Ein Verbotsschild kann durch das gleiche Verkehrsschild mit Zusatzschild, dasungefähr die Entfernung bis <strong>zur</strong> Stelle, an der das Verbot beginnt, angibt, angekündigtwerden.www.klaus-willems.com 83

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