Art. 4 - Verbindlichkeit der Anweisungen der befugten Bediensteten4.1 Verkehrsteilnehmer haben den Anweisungen der befugten Bedienstetenunverzüglich nachzukommen.4.2 Als Anweisungen gelten insbesondere:1. der senkrecht erhobene Arm. Dieses Zeichen bedeutet “Halt” für alleVerkehrsteilnehmer mit Ausnahme derjenigen, die sich auf einer Kreuzung befinden, die sieräumen müssen;2. der oder die waagerecht ausgestreckten Arme. Dieses Zeichen bedeutet “Halt” fürVerkehrsteilnehmer, die aus Richtungen kommen, die die durch den oder dieausgestreckten Arme angezeigte Richtung schneiden;3. das Hin- und Herschwenken eines roten Lichtes. Dieses Zeichen bedeutet “Halt”für Verkehrsteilnehmer, gegen die das Licht gerichtet ist.4.3 Anweisungen, die den in Bewegung befindlichen Verkehrsteilnehmern erteiltwerden, dürfen nur von Bediensteten, die die Abzeichen ihres Amtes tragen, gegebenwerden.Diese Dienstabzeichen müssen bei Nacht wie bei Tag erkennbar sein.4.4 Jeder Führer eines haltenden oder parkenden Fahrzeugs muss Letzteresversetzen, sobald er von einem befugten Bediensteten dazu aufgefordert wird.Bei Weigerung seitens des Führers oder bei Abwesenheit desselben kann derbefugte Bedienstete das Fahrzeug von Amts wegen versetzen lassen. Das Versetzen erfolgtauf Kosten und Gefahr des Führers und der zivilrechtlich haftenden Personen, außer wennder Führer abwesend und das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt ist.Dieses Recht kann unter den gleichen Umständen von einem Verkehrsteilnehmernicht ohne das Einschreiten eines befugten Bediensteten in Anspruch genommen werden.Art. 5 - Verbindlichkeit der VerkehrszeichenVerkehrsteilnehmer haben sich nach den Verkehrslichtzeichen, denVerkehrsschildern und den Straßenmarkierungen zu richten, wenn diese regulär in derForm, genügend sichtbar und gemäß den Vorschriften der vorliegenden Ordnungangebracht sind.www.klaus-willems.com 14
Art. 6 - Geltung der Anweisungen der befugten Bediensteten, derVerkehrszeichen und der Verkehrsregeln6.1 Die Anweisungen der befugten Bediensteten haben Vorrang vor denVerkehrszeichen und den Verkehrsregeln.6.2 Die Verkehrszeichen haben Vorrang vor den Verkehrsregeln.6.3 Regeln Verkehrslichtzeichen an einer bestimmten Stelle den Verkehr, haben dieVorfahrtsschilder, die auf der gleichen Straße angebracht sind, keine Geltung.Diese Bestimmung gilt weder in Bezug auf das gelbe Blinklicht noch in Bezug auf dieüber den Fahrspuren angebrachten Verkehrslichtzeichen.Titel II - REGELN FÜR DIE BENUTZUNG DER ÖFFENTLICHEN STRASSENArt. 7 - Allgemeine Verhaltensregeln für Verkehrsteilnehmer7.1 Jeder Verkehrsteilnehmer ist gehalten, die Bestimmungen der vorliegendenOrdnung einzuhalten.Unbeschadet der Einhaltung der in vorliegender Ordnung enthaltenen Bestimmungen darfder Führer die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie insbesondere Radfahrer undFussgänger nicht gefährden, besonders, wenn es sich um Kinder, Betagte und Personenmit Behinderung handelt.Daraus ergibt sich, dass, unbeschadet der Artikel 40.2 und 40ter Absatz 2, jederFahrzeugführer in Anwesenheit solch schwächerer Verkehrsteilnehmer oder auf öffentlichenStrassen, wo ihre Anwesenheit vorhersehbar ist, insbesondere auf einer öffentlichen Strassewie definiert in Artikel 2.38, erhöhte Vorsicht walten lassen muss.7.2 Verkehrsteilnehmer müssen sich auf öffentlicher Strasse so verhalten, dass sieweder eine Behinderung noch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, einschliesslichdes mit dem Unterhalt des Strassen- und Wegenetzes und der Anlagen entlang derStrassen beschäftigten Personals, der Überwachungsdienste und der vorfahrtsberechtigtenFahrzeuge, darstellen oder irgendwelche Hindernisse schafft.7.3 Es ist verboten, den Verkehr zu behindern oder zu gefährden, indem manirgendwelche Gegenstände, Abfälle oder Substanzen auf die öffentliche Strasse wirft odersie dort absetzt, <strong>zur</strong>ücklässt oder fallen lässt oder indem man Rauch oder Dampf dortverbreitet7.4 Der Verkehrsteilnehmer ist gehalten, jegliche Massnahme <strong>zur</strong> Vermeidung einerBeschädigung des Strassen- und Wegenetzes zu treffen. Dazu müssen die Führer entwederihr Tempo mässigen oder die Ladung ihres Fahrzeugs verringern oder einen anderen Wegeinschlagen.7bis Regeln, die für Benutzer von Fortbewegungsgeräten geltenBenutzer von Fortbewegungsgeräten halten sich an die für Fussgänger geltenden Regeln,wenn sie nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren, und an die für Radfahrergeltenden Regeln, wenn sie schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren.Die Regeln, die die anderen Verkehrsteilnehmer gegenüber Fussgängern beziehungsweiseRadfahrern einhalten müssen, gelten ebenfalls gegenüber Benutzern vonFortbewegungsgeräten.www.klaus-willems.com 15