13.07.2015 Aufrufe

1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

1.Dezember 1975 - Königlicher Erlass zur ... - Klaus Willems

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

D. Gebotsschilder.E. Halte- und Parkschilder.F. Hinweisschilder.65.2 Die Bedeutung eines Verkehrsschildes kann durch eine weiße Aufschrift oderdurch ein weißes Sinnbild auf einem unter dem Zeichen angebrachten rechteckigen blauenZusatzschild ergänzt, näher bestimmt oder beschränkt werden.Zusatzschilder in Bezug auf Fahrräder und zweirädrige Kleinkrafträder tragen jedochschwarze Aufschriften und Sinnbilder auf weißem Grund und entsprechen einem derfolgenden Muster:M1M.2.M.3.M.4.M.5.M.6.M.7.M.8.M.9.M10Außer bei besonderen örtlichen Umständen werden die Verkehrsschilder C1 und F19jeweils durch eines der Zusatzschilder M2 bis M5 ergänzt.65.3 Kennzeichnung mit veränderlicher InformationKönnen Gefahren-, Vorfahrts-, Verbots-, Gebots- oder Hinweisschilder auf derselbenVerkehrstafel erscheinen, dürfen die dunklen Sinnbilder und Aufschriften in heller Farbewiedergegeben und der helle Grund durch einen dunklen Grund ersetzt werden.Das Rot des Sinnbildes eines Verkehrsschildes und seines Randes wird nichtgeändert.www.klaus-willems.com 75

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!